Erschließung Siedlung Grünau Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P176
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Siedlung Grünau
Das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig plant die verkehrstechnische Erschließung der Siedlung Grünau. Das Siedlungsgebiet liegt im Westen von Leipzig, im Stadtteil Grünau und unweit des Naherholungsgebietes Kulkwitzer See.
Die Siedlung Grünau soll auf einer Länge von ca. 10.400 m grundhaft ausgebaut werden. Die Grundstücksbreiten der Verkehrsanlagen im Plangebiet variieren stark. Die nutzbaren Breiten schwanken zwischen 4 und 9 m. Es wurden anrechenbare Baukosten für das Leistungsbild der Verkehrsplanung in Höhe von 10.248 T€ geschätzt. Weiterhin erfolgt die Planung der Regenwässerung auf gesamter Länge. Hier wurden anrechenbare Baukosten für das Leistungsbild der Ingenieurbauwerke in Höhe von 3.142 T€ geschätzt.
Hiermit wird darüber informiert, dass am 20.12.2021 der Vertrag mit dem Büro
Sehlhoff GmbH aus Markkleeberg geschlossen wurde. Damit ist das Vergabeverfahren beendet.
Leipzig, DE
Es wurden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer ersten Stufe vergeben:
- Grundleistungen und besondere Leistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI §47 LP 1+2,
- Grundleistungen und besondere Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 LP 1+2
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer zweiten Stufe vergeben:
-Grundleistungen und besondere Leistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI §47 ab LP 3 bis 6 ggf. aufgeteilt in Planungs- und Bauabschnitte,
- Grundleistungen und besondere Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 ab LP 3 bis 6 ggf. aufgeteilt in Planungs- und Bauabschnitte.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung Siedlung Grünau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de