Planung eines NGA-Breitbandnetzes der Großen Kreisstadt Stollberg Referenznummer der Bekanntmachung: STL21-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stollberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stollberg-erzgebirge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung eines NGA-Breitbandnetzes der Großen Kreisstadt Stollberg
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet des Auftraggebers — weiße Flecken. Die Germarkungen, für die die Planung erfolgen soll, sind im Einzelnen den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Stollberg, DE
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes auf dem Gemeindegebiet. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Im Zuge des Bundesförderprogramms „Weiße Flecken“ erhält der Auftraggeber gemäß der Richtlinie 3.2 für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grobkostenschätzung vom 10.12.2019 weist die Gesamtkosten von brutto [Betrag gelöscht] EUR aus.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Im ersten Schritt werden in Stufe 1 die Leistungsphasen 4 -5
in Anlehnung an die HOAI beauftragt. Die weiteren Beauftragungen sind wie folgt vorgesehen:
Stufe 2 Leistungsphase 6 - 7;
Stufe 3 Leistungsphase 8 (optional);
Stufe 4 Leistungsphase 9 (optional)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung eines NGA-Breitbandnetzes der Großen Kreisstadt Stollberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nach § 160 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.