Projekt Referenznummer der Bekanntmachung: 134153/2019

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvkiel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Abfallentsorgung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt

Referenznummer der Bekanntmachung: 134153/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stoffstrommanagement zur Andienung von Klärschlämmen sowie Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von Wertstoffen aus Asche resultierend aus der Verbrennung von Klärschlamm

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

24114 Kiel

Theodor-Heuss-Ring 30

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Die Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG (nachfolgend: "MVK") betreibt am Standort Theodor-Heuss-Ring 30, 24114 Kiel ein Müllheizkraftwerk. In der Anlage werden jährlich bis zu 140.000 Mg Siedlungsabfälle (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche und andere Gewerbeabfälle) umweltverträglich thermisch behandelt.

2. Die MVK beabsichtigt, die Anlage an dem bestehenden Standort um eine Linie zur Mono-Klärschlammverbrennung mit stationärer Wirbelschichtfeuerung sowie integrierter Phosphorrückgewinnung zu erweitern. Die Linie zur Klärschlammverbrennung (nachfolgend: "Klärschlammverbrennungsanlage") wird auf bis 120.000 Mg Originalsubstanz ("OS") ausgelegt sein. Bei dem von der MVK angestrebten Gehalt an Trockensubstanz ("TS") von 25% werden ca. 30.000 Mg TS thermisch verwertet. Die MVK geht davon aus, dass nach der thermischen Verwertung ca. 12.000 Mg Asche verbleiben. Die Klärschlammverbrennungsanlage wird ausschließlich kommunale Klärschlämme, entwässert und ausgefault, verarbeiten. Die MVK bereitet die Planung, Genehmigung und Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung selbst vor. Die MVK wird die Klärschlammverbrennungsanlage auch selbst betreiben. Es ist beabsichtigt, die Klärschlammverbrennungsanlage spätestens zum 01.01.2024 fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Die Klärschlammverbrennungsanlage soll den Betrieb für mindestens 20 Jahre aufrechterhalten.

3. Eine wesentliche Anforderung an den Projektpartner (nachfolgend: "PP") im Rahmen des Projektes "Klärschlammverbrennung mit integrierter Phosphorrückgewinnung Kiel" (nachfolgend: das "Projekt") ist es, der MVK zur thermischen Verwertung durch die Klärschlammverbrennungsanlage taugliche Klärschlämme anzuliefern und der MVK hierfür ein Entgelt zu zahlen. Die Klärschlämme sind frei Bunkerkante bei der MVK anzuliefern.

3.1 Wesentliche Anforderung an den PP ist es, den Stoffstrom der Klärschlämme über bis zu 120.000 Mg so zu steuern, dass ein reibungsloser und durchgängiger Betrieb der Klärschlammverbrennungsanlage bei der MVK gesichert ist. Sollte der Stoffstrom nicht in dem vereinbarten Maße gesichert sein, so hat der PP die MVK wirtschaftlich so zu stellen, als hätte die MVK den vereinbarten Stoffstrom thermisch verwerten können.

3.2 Eine weitere wesentliche Anforderung an den PP ist es, im Falle von Anlagenrevisionen oder Anlagenstillständen der Klärschlammverbrennungsanlage die umweltgerechte und allen sonstigen Vorgaben entsprechende anderweitige Verwertung bzw. Entsorgung von bis zu 120.000 Mg OS Klärschlamm zu übernehmen. Die Verpflichtung des PP versteht sich einschließlich des Transportes und einschließlich der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben wie beispielsweise der Rückgewinnung des in dem Klärschlamm enthaltenen Phosphors.

4. Sofern und soweit die Landeshauptstadt Kiel (nachfolgend: "LHK") die auf ihrem Gebiet anfallenden ca. 30.000 Mg OS Klärschlämme (nachfolgend: "Kieler Schlämme") zur Verwertung bzw. Entsorgung ausschreiben sollte, wird sich die MVK bemühen, den Zuschlag zu erhalten.

4.1 Sollte die MVK den Zuschlag für die Kieler Schlämme erhalten, würde sich die Möglichkeit aber auch Verpflichtung des PP zur Anlieferung von Klärschlämmen bei der MVK von 120.000 Mg OS um ca. 30.000 Mg OS auf 90.000 Mg OS reduzieren. Nicht aber reduzieren würde sich die Verpflichtung des PP zur Verwertung bzw. Entsorgung im Falle von Anlagenrevisionen und Anlagenstillständen (vgl. Nummer 3.2).

4.2 Zudem ist Anforderung an den PP, als Subunternehmer der MVK, den Transport der Kieler Schlämme zur MVK durchzuführen. Diese Anforderung wird seitens der MVK nur abgerufen, wenn die LHK den Transport der Kieler Schlämme und die Verwertung bzw. die Entsorgung der Kieler Schlämme einheitlich ausschreiben sollte.

Fortsetzung unter VI.3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt / Gewichtung: 1
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 058-134153
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Kooperationsvertrag Phosphorrückgewinnung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Melsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt

und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst aus den Unterlagen

zu dem Teilnahmeantrag erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den weiteren Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gegenüber dem Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur

Angebotsabgabe zu rügen.

Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2022

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