Gebäude- und Glasreinigung SL/LVG - Abschluss Referenznummer der Bekanntmachung: R 4712/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Glasreinigung SL/LVG - Abschluss
Überwiegend tägliche, aber auch halbjährlich und jährlich auszuführende Reinigungsarbeiten im verschiedenen Umfang am ZOB und am Gustav-Radbruch-Platz in Lübeck, im Fähr-gebäude in Lübeck-Travemünde sowie am Standort des Stadtverkehrs Lübeck im Ratekauer Weg.
Beispiele der durchzuführenden Arbeiten:
ca. 4.700m² Außenflächen in Trocken- und Nassreinigung, Glas- und Gebäudereinigung in diversen Räumen, jährliche Glasdachreinigung am ZOB Lübeck von ca. 4.000m²
Der Großteil der Reinigungsarbeiten ist sowohl am Tag als auch in der Nacht durchzuführen.
Gebäude-, Flächen- und Unterhaltsreinigung
Gebäude-, Flächen- und Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Lübeck
Glas- und Fassadenreinigung
Glas- und Fassadenreinigung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Lübeck
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude-, Flächen- und Unterhaltsreinigung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Fassadenreinigung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYRNN2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.