Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz, Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 9011_036_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmkgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz, Bodenbelagsarbeiten
Bauleistung Gewerk Bodenbelagsarbeiten für Umbau und Sanierung des ehemaligen Krankenhauses in Rochlitz zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum
Rochlitz, DE
Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH plant den Umbau und Sanierung des ehemaligen Krankenhauses in Rochlitz zum Allgemeinen Pflege- und Gesundheitszentrum Rochlitz. Dabei sollen für das Gewerk folgende Leistungen erbracht werden:
Los 36 - Bodenbelagsarbeiten
• Verlegung Linoleumbelag ca. 550 m²
• Verlegung Linoleumbelag in Kleinflächen/Anarbeitung ca. 200 m²
• Verlegung Kunststoffbelag ca. 2.600 m²
• Verlegung Textilbelag ca. 260 m²
• Montage Sockelleisten versch. Materialien ca. 3.600 m
• Ersteinpflege ca. 3.350 m²
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das offene Verfahren wurde gemäß §17 EU Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entsprach. Gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A wurde deshalb ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den geeigneten Bietern des vorausgegangenen Verfahrens durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz, Bodenbelagsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01157
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01157
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)