Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz Referenznummer der Bekanntmachung: B6381
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
GM1 Bautzen
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Bautzen
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Beabsichtigt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, so wird der Vertrag jährlich automatisch bis zu seiner max. Gültigkeit verlängert.
Beabsichtigt der Auftraggeber den Vertrag NICHT zu verlängern, dann setzt dieser den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem regulären Ablauf hierüber schriftlich in Kenntnis.
Der Vertrag tritt zum 1. März 2022 oder mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
GM2 Görlitz
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Görlitz
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Beabsichtigt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, so wird der Vertrag jährlich automatisch bis zu seiner max. Gültigkeit verlängert.
Beabsichtigt der Auftraggeber den Vertrag NICHT zu verlängern, dann setzt dieser den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem regulären Ablauf hierüber schriftlich in Kenntnis.
Der Vertrag tritt zum 1. März 2022 oder mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
GM3 Hoyerswerda
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Hoyerswerda
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Beabsichtigt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, so wird der Vertrag jährlich automatisch bis zu seiner max. Gültigkeit verlängert.
Beabsichtigt der Auftraggeber den Vertrag NICHT zu verlängern, dann setzt dieser den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem regulären Ablauf hierüber schriftlich in Kenntnis.
Der Vertrag tritt zum 1. März 2022 oder mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
GM4 Kamenz
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Kamenz
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Beabsichtigt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, so wird der Vertrag jährlich automatisch bis zu seiner max. Gültigkeit verlängert.
Beabsichtigt der Auftraggeber den Vertrag NICHT zu verlängern, dann setzt dieser den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem regulären Ablauf hierüber schriftlich in Kenntnis.
Der Vertrag tritt zum 1. März 2022 oder mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
GM5 Weißwasser
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Weißwasser
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Beabsichtigt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, so wird der Vertrag jährlich automatisch bis zu seiner max. Gültigkeit verlängert.
Beabsichtigt der Auftraggeber den Vertrag NICHT zu verlängern, dann setzt dieser den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem regulären Ablauf hierüber schriftlich in Kenntnis.
Der Vertrag tritt zum 1. März 2022 oder mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
GM6 Zittau
Zuständigkeitsgebiet des Polizeireviers Zittau
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienstfahrzeugen der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Mercedes-Benz
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Beabsichtigt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, so wird der Vertrag jährlich automatisch bis zu seiner max. Gültigkeit verlängert.
Beabsichtigt der Auftraggeber den Vertrag NICHT zu verlängern, dann setzt dieser den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem regulären Ablauf hierüber schriftlich in Kenntnis.
Der Vertrag tritt zum 1. März 2022 oder mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
- zur persönlichen Lage des Unternehmens
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgrün-den (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung E5 notwendig);
- weitere Erklärungen/Nachweise:
ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 03[gelöscht]) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
- zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
- weitere Erklärungen/Nachweise:
ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Die unter den obigen laufenden Nrn. 6 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 03[gelöscht]) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363