Stadt Ahrensburg - Trägerschaft OGS Am Schloß Referenznummer der Bekanntmachung: 5427/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahrensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ahrensburg - Trägerschaft OGS Am Schloß
Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung und Umsetzung eines Ganztags- und Betreuungsangebotes basierend auf dem pädagogischen Konzept der Offenen Ganztagsschule Am Schloß in Ahrensburg. Die Grundschule Am Schloß soll ab dem Schuljahr 2022/2023 als offene Ganztagsschule geführt werden. Für den Betrieb der offenen Ganztagsschule wurde ein Träger gesucht.
Die Leistungen des Trägers sind:
- Ganztagsbetreuung von 12.00 bis 16.15 Uhr (bedarfsgerecht)
- Früh- und Spätbetreuung von 7:00 bis 8:00 Uhr und 16:15 bis 17:30 Uhr
- Ferienbetreuung von 07:00-17:30 Uhr (mit 3-wöchiger Schließzeit)
- Angebot eines Mittagsessens
- Umsetzung des pädagogischen Konzeptes, u.a. betreute Aktivitäten (z.B. Hausaufgabenbetreuung usw.), Kurs- bzw. AG-Angebote, Verzahnung von Unterricht und Betreuungsangeboten, Kooperation mit den Lehrkräften (insbesondere Übergabe)
- Die Schule und der weitere Träger kooperieren bei der Gewinnung von Kursanbietern. Der weitere Träger schließt Kooperationsverträge mit den ausgewählten Kursanbietern ab und überwacht deren Dienstleistung.
- Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und der städtischen Schulsozialarbeit
- Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern auf Basis dieser Leistungsbeschreibung und der Kooperationsvereinbarung und Einzug der Elternbeiträge unter Berücksichtigung von Ermäßigungstatbeständen nach Vorgabe der Stadt
- Landesmittel beantragen und abrechnen
Es handelt sich um einen Auftrag über besondere und soziale Dienstleistungen gem. § 130 GWB und §§ 64-66
VgV.
Es handelt sich um einen Auftrag über besondere und soziale Dienstleistungen gem. § 130 GWB und §§ 64-66
VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trägerschaft OGS Am Schloss
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRK0X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.