Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT038198

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.xfel.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT038198
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg Der Forschungscampus in Schenefeld umfasst ein ca. 15 ha großes Betriebsgelände, bestehend u. a. aus einem Hauptgebäude (XHQ), dem in der Planung befindlichen Büro- und Verwaltungsgebäude (XHO) sowie dem in Planung befindlichen Visitor Center (XHV), einem Werkstatt- und Lagergebäude sowie diversen Funktionsgebäuden. Auf dem Gelände arbeiten derzeit rund 450 Personen.

Das neue Bürogebäude soll den durch Mitarbeiterzuwachs gestiegenen Bedarf des Campus nach weiteren Büroflächen decken. Es ist daher als reines Büro- und Verwaltungsgebäude geplant, welches ein bisheriges temporäres Bauwerk ersetzen soll. Der Gebäudekeller ist als Archiv vorgesehen.

Die Leistungen der Objektplanung (LPh 1 bis 8), der Technischen Ausrüstung (LPh 1 bis 7) sowie der Tragwerksplanung (LPh 1 bis 6) sind bereits vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich die Objekt- / Bauüberwachung der LPh 8 für die Technische Ausrüstung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

Holzkoppel 4, 22869 Schenefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Da es sich ausschließlich um ein Neubauprojekt mit durchschnittlichen Planungs- und Überwachungsanforderungen im Bereich der Technischen Ausrüstung handelt, sind die Kosten für die Objektüberwachung / Bauüberwachung nach der Honorarzone II zu ermitteln.

Die Zuständigkeit der Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung beschränkt sich auf das Gebäude sowie den umlaufenden Bereich von drei Metern als Übergabepunkt an die Infrastruktur.

Weitere Einzelheiten enthält die Bau- und Betriebsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 091-236102
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22391
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert aller Leistungsphasen liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,00.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2022

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