Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT038198
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg
Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg Der Forschungscampus in Schenefeld umfasst ein ca. 15 ha großes Betriebsgelände, bestehend u. a. aus einem Hauptgebäude (XHQ), dem in der Planung befindlichen Büro- und Verwaltungsgebäude (XHO) sowie dem in Planung befindlichen Visitor Center (XHV), einem Werkstatt- und Lagergebäude sowie diversen Funktionsgebäuden. Auf dem Gelände arbeiten derzeit rund 450 Personen.
Das neue Bürogebäude soll den durch Mitarbeiterzuwachs gestiegenen Bedarf des Campus nach weiteren Büroflächen decken. Es ist daher als reines Büro- und Verwaltungsgebäude geplant, welches ein bisheriges temporäres Bauwerk ersetzen soll. Der Gebäudekeller ist als Archiv vorgesehen.
Die Leistungen der Objektplanung (LPh 1 bis 8), der Technischen Ausrüstung (LPh 1 bis 7) sowie der Tragwerksplanung (LPh 1 bis 6) sind bereits vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich die Objekt- / Bauüberwachung der LPh 8 für die Technische Ausrüstung.
Holzkoppel 4, 22869 Schenefeld
Da es sich ausschließlich um ein Neubauprojekt mit durchschnittlichen Planungs- und Überwachungsanforderungen im Bereich der Technischen Ausrüstung handelt, sind die Kosten für die Objektüberwachung / Bauüberwachung nach der Honorarzone II zu ermitteln.
Die Zuständigkeit der Objektüberwachung / Bauüberwachung (LPh 8) für die Technische Ausrüstung beschränkt sich auf das Gebäude sowie den umlaufenden Bereich von drei Metern als Übergabepunkt an die Infrastruktur.
Weitere Einzelheiten enthält die Bau- und Betriebsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22391
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert aller Leistungsphasen liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,00.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.