Landesweite Aufgaben beim Projekt „MarktTreff“ mit den drei Bestandteilen „Projektmanagement“, „Kommunikation“, „Betriebswirtschaft/Coaching“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesweite Aufgaben beim Projekt „MarktTreff“ mit den drei Bestandteilen „Projektmanagement“, „Kommunikation“, „Betriebswirtschaft/Coaching“
Das Projekt „MarktTreff“ ist ein landesweites Vorhaben zur Einrichtung von multifunktionalen ländlichen Dorfzentren in Schleswig-Holstein.
Ziel des Projektes ist es, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in kleinen Orten bis zu 2.500 Einwohnern die Versorgung mit Angeboten des täglichen Bedarfs zu sichern und gemeinsam mit ergänzenden Dienstleistungs- und Treffangeboten die Lebensqualität in den ländlichen Regionen zu erhöhen (MarktTreff: www.markttreff-sh.de).
Darüber hinaus bezieht sich eine neue spezifische Aufgabenstellung auf die besonderen Bedarfe und Möglichkeiten zur Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen.
Schleswig-Holstein
Die 43 MarktTreffs (Stand 12/2021), die seit dem Beginn des Projektes im Jahr 1999 realisiert wurden, sind in ihrem Betrieb zu stabilisieren. Zielsetzung ist die Eröffnung 7 neuer MarktTreffs zum Ende der Vertragslaufzeit.
Das MarktTreff-Konzept ist dabei in enger Abstimmung mit dem MILIG kontinuierlich weiter zu entwickeln, unter Einbeziehung von Themen wie z.B. stationär-mobile Nahversorgung, alternative Finanzierungsmodelle/ Genossenschaften sowie Chancen digitaler Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge für das Modell MarktTreff.
In enger Abstimmung mit dem MILIG soll das spezifische Thema „Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Stärkung der Bewusstseinsbildung Aller“ mit zwei Maßnahmen bearbeitet werden. Damit soll ein Beitrag zum Fokus-Landesaktionsplan 2022 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geleistet werden (siehe hierzu die beiden Maßnahmenbeschreibungen Z2M6 und Z2M7 auf S. 52 und 53 in der Drucksache des schleswig-holsteinischen Landtags 19/3432: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03400/drucksache-19-03432.pdf).
Das bestehende Netz landesweiter MarktTreff-Projektpartner (www.markttreff-sh.de) ist zu pflegen und in die Überlegungen einzubinden. Als weitere Aufgaben sollen die landes- und bundesweite Präsenz des Projektes „MarktTreff“ in den Medien sowie der bundesländerübergreifende Erfahrungsaustausch gepflegt und entwickelt werden. Das Gesamtprojekt ist durch ein zentrales Projektmanagement zu steuern.
Vom Bieter werden ausgeprägte Kenntnisse in der Betriebsführung, insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel und im gastronomischen Bereich, erwartet. Während der Projektbegleitung ist im gesamten ländlichen Raum Schleswig-Holsteins angemessene örtliche Präsenz gefordert. Das Projekt setzt ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft sowohl mit den örtlichen und regionalen Akteuren, den Projektpartnern als auch mit dem Auftraggeber voraus. Langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit gemeindlichen Gremien und Kenntnisse der Besonderheiten der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins werden vom Bieter erwartet. Die bisherigen und zukünftigen MarktTreff-Standorte verteilen sich über ganz Schleswig-Holstein.
Das Auftragsvolumen wird auf Bruttokosten in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr begrenzt.
Die Dienstleistungen können auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft unter der Federführung eines Dienstleisters angeboten werden
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 350 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bzw. Platz 5 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 25 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens drei, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabeaufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen oder Institutionen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet.
4. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Eigenerklärung über mind. drei und max. fünf Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2019-2021) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die Bestandteile Projektmanagement, Kommunikation und Betriebswirtschaft/ Coaching unter Angabe des Leistungsumfangs, des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber.
6. Angabe der verantwortlichen Kontaktperson beim Bewerber mit persönlichen Referenzen sowie mit Kommunikationsanschlüssen und zeitlicher Erreichbarkeit, d.h. da die Durchführung des Projektes durch ein zentrales Projektmanagement gesteuert werden soll, muss der Auftragnehmer binnen eines Arbeitstages zur Verfügung stehen.
7. Angaben zum Personal in den letzten drei Geschäftsjahren für das Gesamtunternehmen sowie für den Unternehmensteil, in dessen Zuständigkeit die zu vergebende Leistung fällt.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 3. Februar 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten).
b) Eigenerklärung über den Umfang der Einbindung des Auftraggebers in die Projektarbeit (personell, materiell).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]