Rahmenvertrag über Liefer-, Dienst- und Serviceleistungen zur Modernisierung und den Ausbau des WAN der Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6456
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Liefer-, Dienst- und Serviceleistungen zur Modernisierung und den Ausbau des WAN der Polizei Sachsen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Liefer-, Dienst- und Serviceleistungen zur Modernisierung und den Ausbau des WAN der Polizei Sachsen.
Gebiet des Freistaates Sachsen
Die Übertragungstechnologien, die zum Transport von Sprache und Daten genutzt werden, haben sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt. Um diesem Fortschritt gerecht zu werden und die vorhandene Übertragungstechnik zukunftssicher aufzustellen, hat der Freistaat Sachsen mit einer grundlegenden Netzmodernisierung begonnen.
Mit der Netzmodernisierung wird auch das Digitalfunknetz an die sich schnell verändernden Kommunikationsgewohnheiten und Anforderungen der Nutzer angepasst. Sie legt zudem den Grundstein für die Realisierung von Datendiensten über das BOS-Digitalfunknetz.
Gleichzeitig ist die vorhandene und im Rahmen dieser Ausschreibung neu herzustellende Übertragungstechnik unter Bereitstellung einer IP-Fähigkeit in das neue Netz WAN-PolSN der Polizei des Freistaates Sachsen einzubinden.
Die Herausforderung liegt einerseits in der Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur mit meh-reren Mandanten und andererseits in der Sicherstellung des Betriebes in einem hochverfüg-baren Netz.
Der Betrieb und die Modernisierung dieses Übertragungsnetzwerkes erfordert Betriebsdienstleistungen in Leistungsbereichen, die durch eigene Kräfte nicht erbracht werden können. Es ist erforderlich, vorhandene Standorte zu modifizieren, umzurüsten oder neue Standorte zu errichten.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Auftragnehmer gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Option zur Verlängerung um dreimal ein Jahr über "Leistungen zur Betriebsunterstützung" geschlossen wird. Über diesen Rahmenvertrag soll eine bedarfsgerechte Abdeckung anstehender Bedarfe ermöglicht werden.
Auftraggeber hat die Option, den Vertrag dreimal jeweils um ein Jahr zu verlängern, soweit dies nach seinem Ermessen erforderlich ist. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Auftraggeber hat die Option, den Vertrag dreimal jeweils um ein Jahr zu verlängern, soweit dies nach seinem Ermessen erforderlich ist. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spä-testens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Die geforderten Eignungskriterien und Referenzen sind in der Vergabeunterlage Anlage Anforderungskatalog sowie den Bewerbungsbedingungen benannt.
Siehe Vergabeunterlagen, die genauen Bedingungen werden im Rahmen der Angebotsphase bekanntgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 VSVgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363