Rahmenvertrag über die konventionell gewerbliche Bewachung der Objektgruppe Bramstedtlund

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Fax: [gelöscht]34

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvertrag über die konventionell gewerbliche Bewachung der Objektgruppe Bramstedtlund
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bramstedtlund, Leck und Stadum

NUTS-Code DEF07 Nordfriesland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Rahmenvertrag über die konventionell gewerbliche Bewachung der Objektgruppe Bramstedtlund
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

79713000 Bewachungsdienste

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier der Objektgruppe Bramstedtlund mit den Liegenschaften Aufklärungsstellung Bramstedtlund, Friedens- und Ausbildungsstellung (FASt) Leck und Südtondern-Kaserne Stadum mit persönlich zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr
eingeführten Nachfolgemodell.
Laufzeit des Vertrages: 01.02.2023 - 6:00 Uhr bis 01.02.2027 - 6:00 Uhr mit der Option, die
Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern (maximale
Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre).
Die Bewachung in der Liegenschaft Aufklärungsstellung Bramstedtlund soll mit dem Einsatz von Diensthunden erfolgen.
Anforderung für Aufklärungsstellung Bramstedtlund: Wachkategorie A -
personelle Wachleistung mit Wachbegleithunden, Sicherheitsüberprüfungen SÜ1 VS und
Sabotageschutz sind erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Aufsichtsführenden Wachperson/Torposten, mit zwei Eingreifkräften/Streifen/Torposten (Wachbegleithundteam) und einer Eingreifkraft/Streife/Torposten - 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche im 12 Stunden-Schichtdienst.
Anforderung für Friedens- und Ausbildungsstellung (FASt) Leck: Wachkategorie B - personelle
Wachleistung, Sicherheitsüberprüfungen SÜ1 VS und Sabotageschutz sind erforderlich.
Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Aufsichtsführenden Wachperson/Eingreifkraft/Streife/ Torposten und mit zwei Eingreifkräften/Streifen/Torposten - 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche im 12 Stunden-Schichtdienst.
Anforderung für Südtondern-Kaserne Stadum: Wachkategorie B - personelle
Wachleistung, Sicherheitsüberprüfungen SÜ1 VS und Sabotageschutz sind erforderlich.
Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Aufsichtsführenden Wachperson Eingreifkraft/Streife/ Torposten, mit zwei Eingreifkräften/Streifen/Torposten - 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche im 12 Stunden-Schichtdienst und zusätzlich während der Nachtschicht (Mo - Fr 18:00 - 06:00, Fr 12:00 - 18:00 Uhr) sowie an Wochenenden und dienstfreien Tagen mit einer Eingreifkraft/Streife/Torposten
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.2.2023. Abschluss 1.2.2027

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: + Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister+ Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter alsdrei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) Bewerber mit Sitzaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben einegleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigenGerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandesbeizubringen.+ Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens vonAusschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123,124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16)

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung (VSVgV § 26) ggf. mit Versicherungsnachweis
Deckungssummen:
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung
betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft
(BAINBw-B-V 047)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandards sind die genannten Deckungssummen.
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
+ Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet
wird
+ Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt
BAAINBw-B 096a/04.2015, letzte Seite ausfüllen.
+ Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) durch Bewerber/ Bieter bei Aufträgen nach §104 Abs. 3 GWB (vgl. Erklärung BAAINBw-B-V 031/04.2016)
+ Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des
Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und
eingehalten werden
+ Eigenerklärung, dass
- ausschließlich Personal eingesetzt wird,
• das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der
vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei
sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort
und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
• für das ein Führungszeugnis vorliegt,
• das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die
Industrie-und Handelskammer erhalten hat,
• das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat
und
• das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung
entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
- der Teilnehmer im Auftragsfall
• auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden
Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten
Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
• als Aufsichtsführende Wachperson nur solche Mitarbeiter
einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen
besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult
sind.
+ Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren
erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck
"Referenzbescheinigung (Anhang 9)"
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des
Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Sind mehrere
Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als
eine Referenz.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der
zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/
Standortälteste.
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen
ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche
Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung
vorzulegen.
Bei der Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen
wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau drei
Referenzbescheinigungen einzureichen sind. Bei Einreichung
von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen!
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/
Standortälteste, in anderen Fällen ist die Funktion der
Auskunftsperson anzugeben.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der
Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie
nachstehend beschrieben: Im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden
Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der
Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte
Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt,
wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender
Bewertungsmatrix vorgenommen:
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 5
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 3
Punkte;
+ Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte;
+ militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils
ohne Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je
Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche -
ohne Berücksichtigung von Feiertagen).
Beispielrechnung: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht
und Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x
3 (WP)] + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)] = 15 + 45 = 60
60 /14 (Schichten pro Woche) = 4,29 Wachaufgaben (somit 5
WP als durchschnittliche Anzahl)
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die
Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger
Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung
nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat.
(Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen (KRITIS-Strategie)
Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7
Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist,
wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter
erweitert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
6002219728-BwDLZ Husum
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
14.2.2022 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
28.2.2022
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Termine für die Ortsbesichtigungen werden nach Freigabe der
Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Der Bieter hat in den Liegenschaften einen Ortstermin
wahrzunehmen.
Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den
dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt
aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität
und Preis.
Aufklärungsstellung Bramstedtlund, Wachkategorie A - nur personelle Wachleistung mit Wachbegleithunden (A3) Gewichtung = 30% Preis und 70% Qualität,
Friedens- und Ausbildungsstellung (FASt) Leck Wachkategorie B - personelle Wachleistung
(B4) Gewichtung = 40 % Preis und 60% Qualität
Südtondern-Kaserne Stadum, Wachkategorie B - personelle Wachleistung
(B4) Gewichtung = 40 % Preis und 60% Qualität
Maximale Punktzahl (pro Liegenschaft) 1000 Punkte, (maximale
Punktzahl im Vergabeverfahren 3000 Punkte (Addition der
Punkte je Liegenschaft).
Skonto wird bei der Auswertung der Angebotspreise berücksichtigt.

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
6.1.2022

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