Haus 8, Austausch von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 042 21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus 8, Austausch von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen
Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für den Einsatz im Haus 8 "Strahlenmedizin"
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Haus 8 - "Strahlenmedizin"
Das Klinikum Sankt Georg Leipzig gGmbH beabsichtigt die Neuanschaffung von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie. Die Elektronenlinearbeschleuniger sollen die bestehenden Anlagen ersetzen: Fabrikat Siemens Typ Oncor, Anschaffung 2007, und Artiste, Anschaffung 2012. Die Linearbeschleuniger sollen besonders im Hinblick auf ihre Strahleigenschaften (Strahlgeometrie, Energien etc.) voll kompatibel untereinander sein. Patienten sollen bei konventioneller sowie intensitätsmodulierter Bestrahlungstechnik, ohne Umplanungsaufwand, schnell und sicher an den angebotenen Linearbeschleunigern bestrahlt werden können. Das vorhandene Onkologische Informationssystem Mosaiq und das Bestrahlungsplanungssystem Oncentra sind zu upgraden oder durch adäquate Softwarelösungen zu ersetzen. Die neu zu beschaffenden Anlagen sollen alle klinischen Fragestellungen der modernen Strahlentherapie abdecken sowie die bestmögliche Patientenversorgung gemäß dem Stand der Medizin und Technik für die nächsten 10 bis 15 Jahre, auch bei steigenden Patientenzahlen, ermöglichen.
Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes erfolgt unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Gremienbeschlusses zur Finanzierung der Maßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Strahlenmedizin Haus 8, Austausch von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch [Betrag gelöscht] EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RKFB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.