Microsoft Unified Support 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-58 DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Unified Support 2021/2022
Microsoft Unified Support 2021/2022
Sachsen
Microsoft Unified Support Leistungen sowie zusätzliche Support- und Consulting Leistungen
Soweit während der Vertragslaufzeit zusätzliche Leistungen aus den Bereichen Support Account Management, Workshops, Support Assistance und proaktive Leistungen (z.B. Consulting- und Unterstützungsleistungen zur Aufrechterhaltung des IT-Betriebes) sowie Support-Anfragen notwendig werden, können diese bis zu einer fest definierten Obergrenze bestellt werden.
Die genauen Umfänge, Inhalte und Preise der nachzukaufenden Leistungen werden im Rahmen des Änderungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt. Eine Verpflichtung zur Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die vergebenen Unterstützungsdienstleistungen sind notwendig für die fortlaufende, qualitativ hochwertige Unterstützung zu Microsoft-Produkten, insbesondere zu den Basistechnologien wie Active Directory, Exchange, PKI oder ADFS für die Gesamtstruktur des Freistaates Sachsen im Rahmen des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0).
Es handelt sich um spezifische Leistungen des Herstellers, die nicht von anderen Anbietern bezogen werden können. Nur der Hersteller Microsoft kann zu den oben genannten Produkten und Basistechnologien, gerade in sehr großen und hierarchisch gegliederten Infrastrukturen wie es der SVN darstellt, komplexe Unterstützungs- und Beratungsleistungen im strategischen, konzeptionellen und bei Bedarf auch im reaktiven Umfeld bieten. Hierzu zählt die Prävention der eingesetzten Produkte beim komplexen Zusammenwirken wie auch die Risikoanalyse beim Einsatz dieser Technologien im speziellen Kundenumfeld, welche als Alleinstellungsmerkmal nur der Hersteller bieten kann. Reaktiv sind Fragestellungen zu klären und Fehler zu beheben, die dem konkreten Produkt zuzuordnen sind und spezielle Einstellungen oder angepasste Patches benötigen, die nur der Hersteller einbringen kann und die damit auch supported werden.
Im ersten Jahr nach der Produkteinführung hat der Hersteller entsprechende Vorlaufzeiten für die Bereiche der Planung, der Migration sowie im Betrieb der Produkte im Gegensatz zu anderen Consultingunternehmen zu bieten. Dieser zeitliche Wissensvorsprung ist für den Freistaat Sachsen enorm wichtig, da durch lange Produkteinführungszeiten und Anpassung der Fachverfahren in einer großen komplexen Infrastruktur diese Zeit benötigt wird.
Weiterhin ist somit auch eine fundierte Planung selbst vor Produkteinführung möglich, welche den zeitlichen Rahmen entspannt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft Unified Support 2021/2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8931760
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß nnerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de