Verg.-Nr. 14a - Einbaumöbel Bauteil F1 Referenznummer der Bekanntmachung: 14a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 14a - Einbaumöbel Bauteil F1
Die Maßnahme Ersatzneubau 2-3. BA mit den Gebäudeteilen F1 und G liegt in dem südöstlichen Bereich der
Liegenschaft des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) in Neumünster. Die Zufahrt zu der Baustelle erfolgt über die Straße Sachsenring. Der Gebäudeteil F1 wird fast allseitig von Gebäuden umschlossen. Der Gebäudeteil F1 grenzt direkt an Bestandsgebäudeteile in denen der Krankenhausbetrieb weiterläuft. In den Randbereichen der
Baustelle ist daher mit besonderer Umsicht zu agieren. Der Gebäudeteil G wird als kompletter Neubau auf einer vorhandenen Freifläche ausgeführt und über F1 angeschlossen.
24534 Neumünster, Holstein
Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster
Friesenstraße 11
- 10 Patientenschränke,
- 8 Leitstellen, Schwesternstützpunkte/ Überwachung
- 15 Pantrys,
- 12 Arbeitsplätze Arbeiten/ Unrein Arbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 14a - Einbaumöbel Bauteil F1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulingen
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).