VE 01.338 - Fußbodenbeschichtungen / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: B1021/III/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 01.338 - Fußbodenbeschichtungen / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH
Ausführung von verschiedenen Fußbodenbeschichtungssystem im Innen- und Außenbereich: - ca. 160 m2 ableitfähige Fußbodenbeschichtung, innen; - ca. 3.050 m2 Fußbodenbeschichtung, innen; - ca. 260 m2 Fußbodenanstrich, innen; - ca. 40 m2 Fußbodenbeschichtung, außen; (Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.)
Chemnitz, DE
VE 01. 338 Fußbodenbeschichtung, (Bauleistungen gemäß VOB; s. Pkt. II.1.4. bzw. Vergabeunterlagen)
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 01.338 - Fußbodenbeschichtungen / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG verlangt eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mind. 250T€ ohne Umsatzsteuer beträgt. Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme. Eine Sicherheit für Mängelansprüche ist erst ab einer Auftragssumme 250T€ ohne Umsatzsteuer zu leisten. ( s. Vergabeunterlaben)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Eine Rüge ist an die Vergabestelle des AG lt. Pkt. 1.1. zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.