Stadthafen Leipzig, Los 2 - Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: L-67.3-2021-00500
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadthafen Leipzig, Los 2 - Baufeldfreimachung
Los 2 - Baufeldfreimachung, 04109 Leipzig
04109 Leipzig
- Anlegen befestigter Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen: ca. 3.700 m² - Kronenpflege, Kroneneinkürzung Bäume bis 22 m Höhe: 4 Stück - Einbau Kronenverspannung Baum mit 20 m Höhe: 1 Stück - Stubbenrodung bis 90 cm Stammdurchmesser: ca. 260 Stück - Bodenaushubarbeiten, auch im Bereich von Altlastenverdachtsflächen: ca. 10.500 m³ - Deklarationsanalysen LAGA/DepV für Boden: ca. 190 Stück - Verwertung/Beseitigung von Böden: ca. 19.000 t - Rückbau und Verwertung/Beseitigung von Altfundamenten, Auffüllungen aus Bauschutt, Medienkanälen, Abwasseranlagen, Garagenkomplex: ca. 2.800 t - Kampfmittelsondierung durch geophysikalische Oberflächensondierung: ca. 5.500 m² - Kampfmittelsondierung durch Bohrlochsondierungen: ca. 5.000 m - Kampfmittelsondierungen baubegleitend während Aushubarbeiten mit Handgerät: ca. 105 Tagessätze
Die Bauleistung istl bis zum 22.06.2022 fertigzustellen. Die Weiterbetreibung des Pumpensumpfes erfolgt bis zum 24.08.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadthafen Leipzig, Los 2 - Baufeldfreimachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).