Planungsleistungen für das Vorhaben „Lausitzhalle-kultureller Leuchtturm der Region mit Zukunft“ Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swh-hy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für das Vorhaben „Lausitzhalle-kultureller Leuchtturm der Region mit Zukunft“
Die Stadt Hoyerswerda ist eine große Kreisstadt im Landkreis Bautzen. Sie liegt in der Oberlausitz etwa 35 km von Cottbus und ca. 55 km nordöstlich von Dresden und im sorbischen Siedlungsgebiet. Die Stadt Hoyerswerda gehört mit Bautzen und Görlitz zum oberzentralen Städteverbund. Die Stadt genießt seit dem 15. Jahrhundert Stadtrecht und erfuhr insbesondere nach Ende des 2. Weltkrieges eine rasante Bevölkerungsentwicklung auf ca. 70.000. Diese Entwicklung setzte sich nach der Wende nicht fort. Vielmehr erfuhr Hoyerswerda einen starken Bevölkerungsrückgang. In den folgenden Jahren kam es zu Eingemeindungen kleinerer Umlandgemeinden, weshalb die Bevölkerung derzeitig bei ca. 33.000 liegt. Der erhebliche Bevölkerungsrückgang war durch die wirtschaftlichen Veränderungen nach der Wende bedingt.
Nicht zuletzt um Hoyerswerda für die Bevölkerung weiter attraktiver zu gestalten, soll es weiter zum Ausbau bzw. der Sanierung vorhandener auch kultureller Begegnungsstätten kommen.
Die Lausitzhalle ist ein Kultur- und Tagungszentrum in der Neustadt von Hoyerswerda. Sie wurde zunächst als Betriebskulturstätte des Gaskombinats „Schwarze Pumpe“ errichtet mit 828 Sitzplätzen.
Die Planungen begannen bereits in den 60iger Jahren und wurden dann ab 1976 umgesetzt. Erst in den Jahren 1984 und 1985 wurden die Arbeiten mit der Errichtung des Saalbaukörpers (Bauteil I) und des Verwaltungstraktes (Bauteil II) bestehend aus Forumsaal, Gastronomie und Büros, abgeschlossen. Im Jahr 1985 wurde die Lausitzhalle als „Haus der Berg- und Energiearbeiter“ an die Bürger der Stadt Hoyerswerda und des Umlandes zur Nutzung übergeben.
Nach der politischen Wende 1989 eröffneten sich einerseits für den Veranstaltungsbereich mit Großem Saal neue attraktive Möglichkeiten für das kulturelle Leben. Dem standen jedoch auch markwirtschaftliche Veränderungen gegenüber, die dazu führten, dass wesentliche Teile der Büros und Verwaltungsbereiche im Bauteil II durch ständig wechselnde Nutzer genutzt wurden und es zwischenzeitlich zu erheblichem Leerstand kam.
In den Jahren 2009 und 2010 wurde Teile des Verwaltungstraktes für die Nutzung durch die städtische Musik- und Volkshochschule umgebaut.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Hoyerswerda, DE
Es sind die Planungsleistungen im Sinne der §§ 53 ff. HOAI Technische Gebäudeausrüstung -Planung HLS zu erbringen und zwar für folgende Maßnahmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erneuerung von energetisch relevanten Teilen der haustechnischen Anlagen.
Die unter 7.2.3 genannten geplanten Maßnahmen sind bereits Gegenstand einer anderweitigen europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen Objektplanung, die am 30.12.2021 ebenfalls über die Plattform www. eVergabe.de veröffentlicht worden ist. Hierauf aufbauend sind die hier vorgesehenen Planungsleistungen TGA/HLS §§ 53 ff. HOAI zu erbringen.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen beider Ausschreibungen beauftragten Bewerber in geeigneter Weise zusammenarbeiten und insbesondere regelmäßige Abstimmungen vornehmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Leistungserbringung in zeitlicher Hinsicht.
7.4 Beschreibung der Leistung/Aufgabe im Besonderen
Nachfolgend sind die zu erbringenden Planungsleistungen §§ 53 ff. HOAI TGA/HLS im Besonderen beschrieben.
7.4.1 Lüftungsanlagen
Die Lüftungsanlagen wurden ab dem Jahr 1980 eingebaut. Unter den heutigen energetischen Gesichtspunkten, müssen die Anlagen erneuert werden.
Eine Maßnahme zur energetischen Sanierung von Gebäuden, stellt der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung dar. Mit einer solchen Anlage soll eine kontrollierte, nutzerunabhängige und permanente Lüftung des Objektes sichergestellt werden. Diese Maßnahme soll den Anforderungen der EnEV entsprechen und es soll zur Einsparung von CO2 durch diese Erneuerung kommen.
7.4.2 Heizung
Derzeitig wird die Luft im Vorkanal für alle Lüftungsanlage gleichzeitig erwärmt. Dies geschieht auch, wenn nur eine Lüftungsanlage in Betrieb ist.
Vor diesem Hintergrund ist geplant, die zentrale Vorerwärmung zurückzubauen. Dabei ist zu entscheiden, ob und wie bzw. welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, damit es nicht zu Taupunktunterschreitungen kommt.
Jedes Lüftungsgerät soll einen eigenen Wärmetauscher erhalten. Bei den neuen Wärmetauschern kann die Vorlauftemperatur reduziert werden. Hierdurch soll insbesondere der Wirkungsgrad erhöht und die Vorlauftemperatur, an die Anforderungen der jeweiligen Anlage angepasst werden.
7.4.3 Lüftermotoren
Die Lüftermotoren sind nach den zum damaligen Zeitpunkt geltenden TGL erbaut. Eine stufenlose Regelung ist nicht möglich. Damit erfolgt auch keine Anpassung an die Gegebenheiten. Die Lüftungsanlage kann lediglich an oder aus reguliert werden.
Es ist deshalb vorzusehen, dass die neue Lüftungsanlage mit Motoren ausgestatten wird, die stufenlos regelbar sind. Über die Motoren soll eine Steuerung entsprechend den jeweiligen Anforderungen möglich sein.
Beispielsweise ist zu berücksichtigen, dass es bei einer vollen Auslastung der Räumlichkeiten zu einer sehr hohe Feuchte durch die Besucher kommt und damit ein hoher CO2 Anteil im Raum entsteht. Dementsprechend ist die Lüftungsmenge anzupassen. Weiterhin ist bei den Motoren im Besonderen auf Energieeffizienz zu achten.
7.4.4 Wärmerückgewinnung
Bisher ist eine Wärmerückgewinnung nicht vorhanden.
Es soll daher eine Wärmerückgewinnung geplant werden. Dabei sind die energetisch erforderlichen Zu- und Abluftanlagen im Zuge der Sanierung vorzusehen. Es soll über das Lüftungsgerät gleichzeitig die verbrauchte Raumluft abgezogen und frische Außenluft angezogen werden. Im Gerät soll die Wärme, der ca. 22°C warmen Raumluft genutzt werden, um die kalte Außenluft vorzuwärmen. Dabei kann im Winter bei -12°C bereits eine Temperatur von +10°C erreicht werden. Für die Erhitzung auf 22°C soll dann nur noch ein geringer zusätzlicher Energiebedarf entstehen.
7.4.5 Heizungsanlage
Die Anlagenteile der Heizungsanlage sind hydraulisch nicht abgeglichen. Außerdem sind Anlagenteile auf Hand gestellt: Die weitergehende Steuerung ist defekt.
In der Heizungsanlage sind noch Pumpen verbaut, die nicht druckgeregelt betrieben werden können.
Die Heizungsanlage ist hydraulisch abzugleichen. Energieeffiziente Pumpen sollen zum Einbau vorgesehen sein.
7.4.6 MSR-Technik
Derzeitig sind die Lüftungs- bzw. Heizungsanlagen zum Teil nur mit Hand in den Betrieb zu nehmen. Die Regelung ist ohne Funktion. Die eingebauten Regler sind zum großen Teil abgekündigt. Ein Ersatz der Technik erscheint nicht mehr möglich.
Durch den geplanten Einsatz einer modernen MSR-Technik werden die Anlagenteile optimiert betrieben. Es soll ein Energie Management/Lastabwurf erfolgen.
Bei Störungen soll es zu schnellen Lokalisierungen kommen können und es muss eine gezielte Dokumentation sämtlicher Vorgänge möglich sein.
Es soll möglich sein, die Anlagenteile im mobilen Betrieb (Tablet/Handy/Laptop) bzw. über Home-Office-Lösungen überwachen und steuern zu können.
Die Überwachungs- und Steuerungslösungen sollen für alle Gewerke (Heizung/ Elektro/ Wasser/Maschinen) insofern übergreifend möglich sein.
7.5 Fördermittel
Die Maßnahme soll über das Förderprogramm des Bundes und des Freistaates Sachsen Strukturentwicklung Braunkohlenreviere, Lausitzer Revier gefördert werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Vergeben werden zunächst die LPH 1-3 der HOAI.
Die LPH 4, 5-7, 8-9 HOAI werden nach Gewährung von Fördermitteln und der Erteilung Baugenehmigung ggf. vergeben.
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber der zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert ist, hat die Möglichkeit, das Gebäude vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens des Auftraggebers über Herrn Mandrossa koordiniert. Durchgeführt werden die Besichtigungen durch den Objektverantwortlichen.
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Besichtigung keine Fragen zum oder im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren beantworten werden. Diese Fragen können aus Gründen der Transparenz ausschließlich schriftlich über das Portal www.eVergabe.de erfolgen und werden dann form- und fristgerecht beantwortet.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die die Leistung erbringende Nachunternehmer gebracht werden können.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Den Ausschreibungsunterlagen sind Planungsunterlagen im Zusammenhang mit der bereits ausgeschriebenen Objektplanung sowie ein Lageplan angefügt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so hat er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2021);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist nach § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR
- durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) [Betrag gelöscht] EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Planer TGA/HLS erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung des Planers TGA/HLS ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Planungsleistungen für vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021).
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Planungsleistungen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Angabe von mindestens drei Referenzen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Referenzen können bei allen 3 vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere der genannten Kategorien erfüllt sind.
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Referenzen für Projekte, die von Nachunternehmern oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam realisiert wurden, können diese jeweils für diesen Nachunternehmer oder Mitglieder der Bietergemeinschaft gezählt und insgesamt addiert werden. Bei der Leistung von Nachunternehmern gilt dies nur für die jeweils erbrachte Leistung.
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Planungsleistungen für vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021).
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Planungsleistungen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Angabe von mindestens drei Referenzen für die jeweils zu erbringenden Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Die Leistungserbringung muss durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
- Ggf. Bezeichnung des ARGE-Partners
- ggf. Benennung des Nachunternehmers,
- Projektbezeichnung,
- Name des Projektleiters
- Name des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit (mindestens 1 x LPH 2-8)
- Projektvolumen brutto insgesamt (KG 200-700)
- Projektvolumen Planungsleistung,
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarzone,
- Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
- Länge der Planungs- und Bauzeit:
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Auftraggeberin
- öffentliche Auftraggeberin/Kontaktdaten Auftraggeberin
Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 6 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 3 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
- 9 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 7 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 9 Jahre Berufserfahrung für den Planer TGA/HLS
- 3 Referenzen für vergleichbare Bauten;
- 3 Referenzen für Sanierung denkmalgeschützter Gebäude;
- 3 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln;
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen ist abzugeben.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de