Planungsleistungen Wohnungsneubau Ida-Seidel-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenhafen, Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hvbkg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Wohnungsneubau Ida-Seidel-Straße
Die Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co KG wurde von der Stadt Heiligenhafen als Beitrag zur Behebung der örtlichen Wohnraumknappheit initiiert. An ihr sind keine privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt.
Die Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co KG beabsichtigt auf dem ca. 7100 qm großen Grundstück Ina-Seidel-Straße 11 den Neubau einer Wohnanlage mit 38 Wohneinheiten, z.T. sind durch die soziale Wohnraumförderung öffentlich geförderte Wohnungen vorgesehen.
Gegenstand der im vorliegenden Verfahren vergebenen Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) – Los 1 –, für die Objektplanung Freianlagen – Los 2 – , für die Fachplanung Technische Ausrüstung, diese wiederum unterteilt in die HLS-Planung (Anlagengruppen 1, 2 und 3 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 3 – und die Elektroplanung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 4 –, sowie für die Tragwerksplanung – Los 5 –.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
23774 Heiligenhafen, Holstein
Siehe oben II.1.4) Objektplanung: die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI 2013 in der seit 2021 geltenden Fassung der 1. Änderungsverordnung. Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in zwei Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten.
Zu II.2.5: Unterkriterien zum Kriterium Qualität der Leistung:
Methodik/Bearbeitungskonzept (10 %), Organisation (20 %), Qualifikation des betrauten Leitungspersonals (10 %), konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten (15 %), Verfügbarkeit für das Projekt (15 %).
Objektplanung Freianlagen
23774 Heiligenhafen, Holstein
Siehe oben II.1.4. Objektplanung Freianlagen: die Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11.1 zur HOAI 2013 (Fassung 2021). Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in zwei Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
23774 Heiligenhafen, Holstein
HLS-Planung: die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (Fassung 2021) für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen), Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in zwei Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten.
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
23774 Heiligenhafen, Holstein
Elektroplanung: die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (Fassung 2021) für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (Förderanlagen) und 8 (Gebäudeautomation). Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in zwei Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten.
Tragwerksplanung
23774 Heiligenhafen, Holstein
Tragwerksplanung: die Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 zur HOAI 2013 (Fassung 2021). Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in zwei Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst im Los 5 die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen LPH 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe). Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23568
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Freianlagen
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation vor Zuschlagserteilung und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (gemeint hier: über die Einleitung des Verfahrens als Aufruf zum Wettbewerb) im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.