Bewirtschaftung von Betriebsrestaurants LSW und LWW Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2021-025-CW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung von Betriebsrestaurants LSW und LWW
Bewirtschaftung und Betriebsführung von 5 Betriebsrestaurants der LSW und LWW
6 Standorte im Stadtgebiet Leipzig
Der AN übernimmt eine einheitliche Bewirtschaftung und Betriebsführung von 6 Betriebsrestaurants der Leipziger Stadtwerke sowie der Leipziger Wasserwerke. Die Betriebsrestaurants sind Koch-/ Ausgabeküchen und befinden sich an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet von Leipzig.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Mittagsverpflegung, die Frühstück- und Zwischenverpflegung, das Konferenzcatering sowie Sonderveranstaltungen.
Das vorrangige Ziel ist, die stärkere Ausrichtung der Betriebsverpflegung an die Anforderungen einer ausgewogenen und gesundheitsfördernden Ernährung nach den Leitlinien der DGE mit einem schmackhaften und attraktiven Speisenangebot.
Bei der Zubereitung wird großer Wert auf einen hohen Frischegrad sowie auf eine gleichbleibende Qualität der Gerichte, unter Verwendung von Lebensmitteln aus der Region sowie kurzen Transportwegen und den neuesten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und Richtlinien, gelegt. Das Speisenangebot und auch die Gestaltung der einzelnen Betriebsrestaurants soll zur individuellen Leistungsfähigkeit, Produktivität und Gesundheit der Mitarbeiter beitragen.
Der AG erwartet eine hohe Kunden- und Tischgastzufriedenheit durch serviceorientiertes Verhalten sowie konstruktiver Umgang mit Kritik und die Umsetzung innovativer Produkt- und Konzeptideen. Darüber hinaus wird eine aktive Kommunikation über geeignete Kommunikationskanäle zur Tischgastakquise vorausgesetzt.
Option zur 4- maligen Verlängerung um jeweils 6 Monate
Option zur 4- maligen Verlängerung um jeweils 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17d5b7a7e33-adeece17055cbae
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17d5b7a7e33-adeece17055cbae
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17d5b7a7e33-adeece17055cbae
1) Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gem. Punkt III.1.1) bis III.1.3) entsprechende Formblätter zur Verfügung, welche zu verwenden sind.
2) Bewerbergemeinschaften haben die Eignungskriterien wie folgt zu erfüllen bzw. die Eignungsnachweise vorzulegen:
a) Für jedes beteiligte Unternehmen sind nachfolgende Formblätter mit den verlangten Informationen vorzulegen:
- Auszug Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Finanzamt
- Formblatt 2 "Eigenerklärung zu §§ 123/ 124 GWB"
- Formblatt 4 "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
- Formblatt 5 "Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)"
- Formblatt 6 "Eigenerklärung Tariflohn"
- Darstellung Unternehmensorganisation
- Nachweis Berufshaftpflicht oder Erklärung des Versicherers
Näheres siehe Vergabeunterlagen
keine
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.