Reinraumbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 11/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWRNPK/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWRNPK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinraumbekleidung

Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 11/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung des Auftraggebers mit Reinraumbekleidung und Reinraummöppen als Mietwäsche.

Mit Erteilung des Zuschlags verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit saubere, hygienisch einwandfreie, entsprechend ihrem Verwendungszweck keimarm oder steril verpackte sowie mangelfreie Reinraumbekleidung und Reinraummöppe entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Verfügung zu stellen und gewährleistet dem Auftraggeber dabei maximale Versorgungssicherheit. Der Auftragnehmer sichert im Übrigen die Einhaltung der geforderten / vertraglich festgelegten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Qualitätsstandards im Hinblick auf die Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit zu.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18110000 Berufskleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung des Auftraggebers mit Reinraumbekleidung und Reinraummöppen als Mietwäsche.

Mit Erteilung des Zuschlags verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit saubere, hygienisch einwandfreie, entsprechend ihrem Verwendungszweck keimarm oder steril verpackte sowie mangelfreie Reinraumbekleidung und Reinraummöppe entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Verfügung zu stellen und gewährleistet dem Auftraggeber dabei maximale Versorgungssicherheit. Der Auftragnehmer sichert im Übrigen die Einhaltung der geforderten / vertraglich festgelegten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Qualitätsstandards im Hinblick auf die Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit zu.

Die Anforderungen an die Reinraumbekleidung, Reinraummöppe und weiteren Leistungen sind in den Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren inklusive Anlagen aufgeführt.

Die Versorgung des Auftraggebers umfasst bzw. die zu erbringenden Leistungen umfassen:

- die anforderungsgerechte (d.h. die termingerechte und entsprechend der festgelegten / geforderten Mengen / Bedarfe erfolgende) Belieferung der in Ziffer 3.7 "Lieferung und Abholung" der Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren festgelegten Liefer- / Abholstellen des Auftraggebers mit sauberen, hygienisch einwandfreien, entsprechend ihrem Verwendungszweck keimarm oder steril verpackten, mangelfreien Reinraumbekleidungsstücken und Reinraummöppen (vgl. Anlagen 1.1 - 1.4) im laufenden Austausch im wöchentlichen Turnus,

- die Überlassung zur entgeltlichen Nutzung (Miete)

- die Lieferung und die Abholung der Reinraumbekleidung und Reinraummöppe an die bzw. von den in Ziffer 3.7 "Lieferung und Abholung" der Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren festgelegten Liefer- / Abholstellen des Auftraggebers in vom Auftragnehmer gestellten, geeigneten Sammel- / Transportbehältnissen

- Kontrolle / Prüfung der Reinraumbekleidung und Reinraummöppe auf Fehler bzw. Defekte

- Reparatur der Reinraumbekleidung und Reinraummöppe

- die hygienisch einwandfreie, fachgerechte Wiederaufbereitung der Reinraumbekleidung und Reinraummöppe (waschen, reinigen, dekontaminieren, desinfizieren, ggf. sterilisieren etc.) unter Einhaltung der festgelegten Reinheitsklasse sowie der geforderten / vertraglich festgelegten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Qualitätsstandards,

- Falten und Verpacken der Reinraumbekleidung und Reinraummöppe unter Einhaltung der festgelegten Reinheitsklasse sowie der geforderten / vertraglich festgelegten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Qualitätsstandards

- die textile Investition (Erst- und Folgeinvestitionen).

Die Leistung hat nach Maßgabe der Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 65
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium zum Zuschlagskriterium "Qualität": Bemusterung / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium zum Zuschlagskriterium "Qualität": Havariekonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium zum Zuschlagskriterium "Qualität": Wäschemanagementkonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 35
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein sechstes und ein siebtes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende (d.h. zum Ende des fünften Vertragsjahres / zum Ende des sechsten Vertragsjahres) zugeht. (Vertragsverlängerungsoptionen)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein sechstes und ein siebtes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende (d.h. zum Ende des fünften Vertragsjahres / zum Ende des sechsten Vertragsjahres) zugeht. (Vertragsverlängerungsoptionen)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:

- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:

- Angaben zum Bieter (insbes. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A

- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:

- Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A) / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbes. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des jährlichen Auftragsvolumens brutto in Euro) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt ist.

Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.

Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt / vergleichbarer Referenzauftrag bzw. Referenzkunde anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist.

Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind:

Versorgung des jeweiligen Referenz-Auftraggebers mit mindestens folgender Reinraumbekleidung und -möppen als Mietwäsche:

- Zwischenbekleidung Hose nicht wasserabweisend, Zwischenbekleidung Oberteil nicht wasserabweisend

- Overall wasserabweisend, Overall nicht wasserabweisend

- Vollschutzhaube mit freiem Gesichtsfeld wasserabweisend, Vollschutzhaube mit freiem Gesichtsfeld nicht wasserabweisend

- Überschuhe wasserabweisend / Überschuhe nicht wasserabweisend

- Tunika / Kurzkittel nicht wasserabweisend

- Stiefel wasserabweisend, Stiefel nicht wasserabweisend

- Reinraumsocken nicht wasserabweisend

- steriler Wischmopp, unsteriler Wischmopp.

Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für den Referenz-Auftraggeber jeweils die oben genannten Leistungen über eine Dauer von insgesamt mindestens drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein. Das heißt, dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2017 - 2021) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2017 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2021 hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2017 - 2021 im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein.

Des Weiteren muss das jährliche Auftragsvolumen brutto des jeweiligen Referenzprojektes / des Referenzauftrages mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.

Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei beziehen, die den Auftrag ausführen soll.

- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.

- Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement): Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagement- / Nachhaltigkeitsmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung).

Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.

- gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL - GZ 992-1 und 992-2: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-1 und 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.

- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Hygienemanagementzertifizierung nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Hygienemanagement nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/02/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/02/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der

Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.

2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Ziffer 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).

3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem

Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Ziffern 2.4 und 2.5 der Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren zu beachten.

4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer die in Ziffern 2.4 und 2.5 der Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren aufgeführten Formblätter und Nachweise (mit Ausnahme der Formblätter F2 und F3-A; anstatt dem "Formblatt Angebot" ist das Formblatt F6 zu verwenden, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen zu erbringen ist) nachzureichen. Hierbei gilt im Hinblick auf die unter Ziffer 2.4 der Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass die Eignung eines Unterauftragnehmers lediglich im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt.

5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Sofern der Bieter für einzelne Leistungen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er mit seinem Angebot bzw. nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls für diese entsprechende Nachweise einzureichen, dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil (siehe diesbezügliche Hinweise unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren, Ziffer 2.4 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRNPK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)

Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/12/2021

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