Projektkoordination Fisch-Genuss-Route Referenznummer der Bekanntmachung: 166.3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Projektkoordination Fisch-Genuss-Route
Nach Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und eines Interimsmanagements wird eine Projektkoordinationsstelle gesucht, um die Deutsche-Fisch-Genuss-Route (DFGR) zu etablieren.
Stadt Glückstadt - Die Bürgermeisterin Am Markt 4 25348 Glückstadt Federführend und Berichtsstelle für die Leistung ist die Stadt Glückstadt mit Standort Am Markt 4 in 25348 Glückstadt. Die Deutsche-Fisch-Genuss-Route verläuft derzeit entlang der Nordsee von St. Peter Ording bis Bremerhaven inkl. der Elbe bis Hamburg.
Zur langfristigen, partnerschaftlichen Vermarktung der "Deutschen-Fisch-Genuss-Route" sollen zur Koordination der Partnerschaft und der nachhaltig erfolgreichen Etablierung der "Deutschen-Fisch-Genuss-Route" Leistungen erbracht werden: im Wesentlichen
1.1 Projektmanagement & operative Steuerung
1.1.1 Fortlaufendes Partnermanagement & Akquisition neuer Partner:
1.1.2 Fortlaufende Organisationsoptimierung und Durchführung des Projekt- Controllings:
1.2 Marketing & Vertriebsmaßnahmen
1.3 Content-Produktion
jährliche Verlängerung bis 31.12.2027 möglich, wenn eine Finanzierung durch die Partner nach Auslauf der öffentlichen Förderung gesichert ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.raikeschwertner.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFARKAP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.