Wohngeldlösung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohngeldlösung
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Rahmenvertrag über die Lieferung einer Fachanwendung zur Unterstützung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Verwaltung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie die Erbringung von Projektleistungen zur Anpassung der Fachanwendung an die fachlichen und technischen Anforderungen der Kunden (inkl. Customizing für jeden Kunden), die Erbringung von Projektleistungen zur Einführung (inkl. Schulungen, Datenmigration), die Unterstützung des Roll-Outs der Fachanwendung (Leistungen zur Installation und Bereitstellung) und Pflege und Support zur gelieferten Software bzw. der eingeführten Fachanwendung.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten. Grundlage ist eine Kooperation mit dem Hersteller PROSOZ Herten. PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können. Bedarf besteht insbesondere bei ca. 80 PROSOZ/W-Kunden in Schleswig-Holstein mit ca. 190 Arbeitsplätzen und beim Land Bremen und Bremerhaven mit dort insgesamt bis zu 70 Arbeitsplätzen bzw. Anwendern. Dataport möchte darüber hinaus die Nutzung der Fachanwendung sowie Leistungen zur Fachanwendung bundesweit anbieten dürfen. Eine Mindestabnahme kann nicht garantiert werden. Bei den oben genannten Mengenangaben handelt es sich um Schätzwerte, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Diese Zahlenangaben sind unverbindlich; aus ihnen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss auch die Bedarfe liefern, die über den geschätzten Mengen liegen, bis zu einer Höchstmenge von 150% der angegebenen Schätzwerte.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben:
a) Lieferung der Fachanwendung zur Unterstützung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Verwaltung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
b) Erbringung von Projektleistungen zur Anpassung der Fachanwendung an die fachlichen und technischen Anforderungen der Kunden (inkl. Customizing für jeden Kunden)
c) Erbringung von Projektleistungen zur Einführung (inkl. Schulungen, Datenmigration)
d) Unterstützung des Roll-Outs der Fachanwendung (Leistungen zur Installation und Bereitstellung)
e) Pflege und Support zur gelieferten Software bzw. der eingeführten Fachanwendung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohngeldlösung
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.