FFH-Monitoring Gebietskartierung 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2022
Für das Jahr 2022 sind neun der in Schleswig-Holstein insgesamt 271 FFH-Gebiete für das Monitoring ausgeschrieben. Dies entspricht einer Kartierkulisse von insgesamt 6.494 ha, die in der anstehenden Vegetationsperiode zu bearbeiten ist.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Ausgewählte FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter.
Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2.
Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnach-weise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018 - 2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet FFH-Monitoring Gebietskartierung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit vegetationskundlichem Schwerpunkt.
7. Qualitativer Nachweis botanischer Artenkenntnis.
8. Nachweis über praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Kartierung und Bewertung von FFH-LRT sowie von gesetzlich geschützten Biotopen, der die Kartierung durchführenden Personen.
9. Nachweis, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen der LRT in Norddeutschland vorhanden sind.
10. Eigenerklärung über Erfahrungen Großprojekte Erfassung/Digitalisierung von §-Biotopen und LRT.
11. Eigenerklärung über Einhaltung des zeitlichen Rahmens des Auftrages.
12. Eigenerklärung über die Wahrnehmung von mehrfachen Abstimmungsgesprächen im LLUR.
13. Eigenerklärung über die Verwendung von GIS-Software, die auch über entsprechende Werkzeuge zur topologischen Datenbereinigung verfügt, z.B. GIS Software der Fa. ESRI ArcGIS/ArcMap in der Version 10.6 bzw. ArcGISPro in der Version 2.6.1, mit jeweils mind. einer Lizenzstufe Standard (ArcEditor) oder Advanced (ArcInfo), bzw. das Open Source Programm QGIS.
14. Nachweis über die Erfahrung im Umgang mit komplexer vektorieller Digitalisierung.
15. Nachweis Erfahrung bei der Umsetzung von vorgegebenen Digitalisierungs-Standards auf Basis DTK5.
16. Eigenerklärung über den Umgang und Erfahrung mit komplexen Datenbanken.
17. Nachweis über Projekterfahrungen zum Zusammenführen von GIS-Daten mit Sach-Datenbanken, im konkret vorliegenden Projekt als Access-DB.
18. Nachweis über Projekterfahrungen Qualitätsmanagement / Koordination GIS-Biotopdaten.
19. Nachweis über Projekterfahrung mit Biotopkartierung im norddeutschen Raum und damit einhergehend Kenntnisse über die Landesspezifika und Ansprache der §-Biotope und der LRT in Norddeutschland.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 1. Februar 2022 an die GMSH, z.H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
20. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
21. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechts-form, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
22. Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
23. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt).
24. Ausgefüllte Anl_01_Ausschreibung_Preistabelle_FFH-Monitoring_2022 (Formblatt).
25. Preisblatt je Los (Formblatt, Excel-Datei).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]