Freiraum- und Besucherlenkungsmaßnahmen im Archäologischen Park – Welterbe Haithabu und Danewerk Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-126-1213
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4621870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraum- und Besucherlenkungsmaßnahmen im Archäologischen Park – Welterbe Haithabu und Danewerk
Freiraum- und Besucherlenkungsmaßnahmen im Archäologischen Park – Welterbe Haithabu und Danewerk
Teilprojekt „Entwurfs- und Genehmigungsplanung“ Modul 2
24867 Dannewerk
Für den Planer sind hier zunächst die Leistungsphasen 3+4 der HOAI § 40 zu bearbeiten. Diese sollen auf der Basis von vorhandenen Grundlagen und Konzepte aufsetzen. Die Konzepte und weiteren Unterlagen entsprechen im Wesentlichen den Ergebnissen zu den LPH 1+2. Eine spätere Beauftragung der LPH 5-9, vorbehaltlich der erfolgreichen Fördermitteleinwerbung, ist vorgesehen.
Nach dem Grand der Eignung entsprechend der vorgelegten Nachweise - vgl. III.1.1) bis III. 1.3) lt. 1.Stufe Eignungsprüfung
noch unbekannt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Nachweise gemäß VgV Bewerbungsformular
Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
-Befähigung und Erlaubnis der Berufszulassung gem. § 75 Abs. 1-3 VgV, Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften
des Niederlassungsstaates
- Namen und berufliche Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Leistung tatsächlich verantwortlich sind, (Nachweis gemäß § 43 VgV)
z.B. in Form von Studienabschlussnachweisen, Kammermitgliedsbescheinigungen), bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis
aus dem Herkunftsland vorzulegen
Die Angaben sind im Teilnahemeantrag mit den erforderlichen Erklärungen und Nachweisen gemeinsam einzureichen.
s. auch Bewertungsformular
Erklärung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (ggf. eine rechtsverbindliche und unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers,
dass im Auftragsfalle die genannte Versicherung in der entsprechenden Höhe abschließen zu wollen). Nachweis Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden 1,5 Mio. € sowie für Sach- und Vermögensschäden 0,5 Mio. €. Die Angaben sind im
Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Erklärungen und Nachweisen gemeinsam einzureichen.
s. auch Bewertungsformular.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Folgende Angaben sind im Teilnahemantrag mit den erforderlichen Erklärungen und Nachweisen gemeinsam einzureichen für:
1.Referenzen des Unternehmens mit Realisierung innerhalb der letzten 5 Jahre über alle AG, anrechenbaren Ko. > 1,0 Mio. Euro netto, LPH 1-
8 sowie vergleichbarer Schwierigkeit: HZ 4/5.
Erforderliche Angaben: Projektgegenstand, Auftraggeber, Bauherr mit Kontaktdaten, Name des Projektleiters, erbrachte LPH, Baukosten, Angabe der
durchgeführten Anlagengruppen sowie Zeitpunkt der Ausführung
2. Angaben zur Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern der letzten 10 Jahre unter Angabe des Auftraggebers und der ausgeführten Leistungsphasen
3. Objektliste mit den wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit, des
Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen
4. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren
5. Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten
gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im
EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Formblatt Vergabemindestlohn).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D445637825 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de