12-KSP-21-157; Stromausschreibung 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-157
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-21-157; Stromausschreibung 2022-2024
Teil 1: Lieferung elektrischer Energie für Gebäude mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung aus erneuerbaren Energien an allen Stromabnahmestellen der Auftraggeber, die in den Leistungsverzeichnissen aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt: in Teil 1 (Gebäude mit RLM): ca. 1.109.509 kWh/Jahrin Teil 2 (Gebäude mit SLP): ca. 1.245.525 kWh/Jahrin Teil 3 (Straßenbeleuchtung u. Ampeln / SLP): ca. 1.581.696 kWh/Jahrin Teil 4 (Whg. u. Einrichtungen /SLP): ca. 401.843 kWh/Jahrgesamt: ca. 4.338.573 kWh/Jahr Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Die Leistungsbeschreibung/ das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und gilt inhaltlich bindend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pinneberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).