Rahmenvertrag für Dienstleistungen zur Unterstützung von Maßnahmen für die Verbesserung der Bewerbergewinnung der Hochschule der Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6593
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Dienstleistungen zur Unterstützung von Maßnahmen für die Verbesserung der Bewerbergewinnung der Hochschule der Polizei Sachsen
Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen zur Unterstützung von Maßnahmen für die Verbesserung der Bewerbergewinnung der Hochschule der Polizei Sachsen.
Rothenburg/Oberlausitz oder innerhalb des Freistaates Sachsen
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) soll die modernste Polizeihochschule Deutschlands werden. Aus diesem Grund strebt die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) mit Hilfe der Untersuchungsergebnisse der "Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)" eine schrittweise Realisierung entsprechender Maßnahmen an.
Im Zuge einer Organisationsänderung wird die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) künftig das Studium, die Ausbildung und die Fortbildung der sächsischen Polizei unter einem Dach vereinen.
Die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft, insbesondere auch im Bildungsbereich, findet hierbei höchste Beachtung.
Beginnend im Herbst 2020 wurde eine Prozessanalyse des Bewerbergewinnungs- und Bewerberauswahlverfahrens durchgeführt. Im Ergebnis wurden eine Reihe von vorrangig digitalen Maßnahmen zur Verbesserung der Bewerbergewinnung und des Auswahlverfahrens identifiziert, die teilweise unmittelbar ineinandergreifen bzw. aufeinander aufbauen.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wurde, gemeinsam mit der Stabstelle Kommunikation der Polizei Sachsen im Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Auswahlteam im Präsidium der Bereitschaftspolizei, beauftragt, mit der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zu beginnen.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) beabsichtigt, hierfür, beginnend im Jahr 2022 einen geeigneten Dienstleister zu engagieren, der sie bei der Umsetzung der im Projekt Nachwuchsgewinnung und Bewerberauswahl priorisierten Maßnahmen unterstützt. Diese sind (auszugsweise):
a) Aufbau einer Datenhistorie
b) Aufbau eines standardisierten Trackings aller Maßnahmen (digital und analog)
c) Aufbau einer teilautomatisierten Kommunikation
d) Interessentenmanagement (CRM)
e) Erstellung zielgruppenspezifischer Landingpages
f) Standardisierung aller Printmedien mit digitaler Verknüpfung
g) Interaktion mit "abgesprungenen" Bewerbern im Auswahlverfahren
h) Erweiterung der Kommunikationskanäle
In Anbetracht der Vielzahl der Maßnahmen, welche auch immer in Zusammenhang der weiteren Maßnahmen und Optimierungspunkte zu betrachten sind, wird in den nächsten vier Jahren Bedarf an erforderlichen Leistungen zu allen iim Lastenheft - Projektbeschreibung aufgeführten Einzelmaßnahmen entstehen. Um auf diese Leistungen jeweils schnellstmöglich zugreifen zu können, soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtung geschlossen werden.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagsertielung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
siehe Anforderungen gemäß Lastenheft-Projektbeschreibung mit Anlage 1 und 2
siehe VOL/B und Vergabeunterlagen, insbesondere Lastenheft Projektbeschreibung mit Anlage 1 und 2
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363