BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung Referenznummer der Bekanntmachung: STESAD-BSZ-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stesad.de
Abschnitt II: Gegenstand
BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung
Durchführung eines Offenen Verfahrens mit mehreren Fachlosen:
- Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Kurzform: Objektplanung Gebäude) gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Fachplanung Brandschutz gem. AHO Schrift-reihe 17 für die Leistungsphasen 2 bis 9
- Los 2 - Objektplanung Freianlagen gem.§ 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI für die Leistungs-phasen 2 bis 9
- Los 3 - Fachplanung Tragwerk gem. § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI für die Leistungs-phasen 2 bis 6
- Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung AGR 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschgeräte) gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9
- Los 5 - Fachplanung Technische Ausrüstung AGR 4 bis 6 sowie 8 gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9
Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung Brandschutz
Berufsschulzentrum Agrarwirtschaft und Ernährung
Standort Altroßthal
Jochhöh 1a
01169 Dresden
Objektplanung Gebäude gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Fachplanung Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Heft 17 für die Leistungsphasen 2 bis 9, stufenweise Beauftragung
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird vorerst vertraglich die Leistungsphase 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphase.
Objektplanung: Freianlagen
Berufsschulzentrum Agrarwirtschaft und Ernährung
Standort Altroßthal
Jochhöh 1a
01169 Dresden
Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 9, stufenweise Beauftragung
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird vorerst vertraglich die Leistungsphase 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphase.
Fachplanung: Tragwerk
Berufsschulzentrum Agrarwirtschaft und Ernährung
Standort Altroßthal
Jochhöh 1a
01169 Dresden
Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 6, stufenweise Beauftragung
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird vorerst vertraglich die Leistungsphase 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphase.
Fachplanung: Technische Ausrüstung AGR 1 bis 3 sowie 7
Berufsschulzentrum Agrarwirtschaft und Ernährung
Standort Altroßthal
Jochhöh 1a
01169 Dresden
Fachplanung Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3 sowie 7) gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphasen.
Fachplanung: Technische Ausrüstung AGR 4 bis 6 sowie 8
Berufsschulzentrum Agrarwirtschaft und Ernährung
Standort Altroßthal
Jochhöh 1a
01169 Dresden
Fachplanung Technische Ausrüstung (AGR 4 bis 6 sowie 8) gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen zur Angebotsabgabe sind dem Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung sowie den Anlagen zu entnehmen.
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.Bei Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über diePlattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach derAngebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Ab sofort müssen auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Die Einreichung der Angebote über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpits, per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.