Ingenieurleistungen Martin-Römer-Stolln in Hartmannsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Martin-Römer-Stolln in Hartmannsdorf
Ingenieurleistungen Erkundung und Sanierung bzw. Verwahrung von alten Grubenbauen ein-schließlich der Wiederherstellung der Wasserabtragsfähigkeit im Bereich des Martin-Römer-Stollns in Hartmannsdorf (Landkreis Zwickau)
08058 Hartmannsdorf
Aufgabenstellung und Ziel der Sanierung Ziel der Erkundungs- und Sanierungsarbeiten ist die Beseitigung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Bereich dieser alten Grubenbaue.
In der Planung sind mindestens die in der Auftragsbekanntmachung genannten Schwerpunkte zu betrachten. Aufgrund der unbekannten altbergbaulichen Verhältnisse im Bereich des Martin-Römer-Stollns sind für die Planungen die vorhandenen Unterlagen als Grundlage zu nehmen und infolge der gegebenen Dringlichkeit auf ein verkürztes Planungsverfahren abzustellen. Für die spätere Ausführung der Erkundungs- und Sanierungsarbeiten ist deshalb besonderer Wert auf eine baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung zu legen.
Bedingungen für ein Angebot und die vertragliche Umsetzung
Der Auftraggeber ordnet den im Schwerpunkt zu bearbeitenden Stollen als ein Objekt nach Anlage 12.2 zur HOAI ein.In der Folge geht er zu den erwarteten Leistungen vom Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI 2021 aus und erwartet er ein Angebot/vertragliche Leistungen wie folgt:
Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen (Lph) 1 bis 3 und 5 bis 8 HOAI. Der Auftraggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, dass Grundleistungen zur Lph 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Lph 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen. Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Lph im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Lph 1 bis 8 HOAI zu übertragen. Zu den Lph 3 und 7 erbringt der Auftraggeber einzelne Grundleistungen selbst. Zur Lph 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Zur Erfüllung der Lph 1 und 2 erwartet der Auftraggeber insbesondere die Zusammenstellung der Grundlagen, Eigentümerermittlungen, (Eigentümer-) Zustimmungen, notwendige Abstimmungen mit der Gemeinde/Stadt, dem Verein, dem Landesamt für Archäologie, Abstimmungen zum Rohwasserüberleitungsstollen (Fernwasser Südsachsen), ergänzende Recherchen, Klärung der Zuwegungen etc. sowie notwendige Abstimmungen mit dem Auftraggeber.
Besondere Leistungen:
A - Baubegleitung/örtliche Bauüberwachung (zu Lph 8)
(Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirkung bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis, Örtliche Bauüberwachung)
Die Leistungen werden für die voraussichtliche Bauzeit von 78 Wochen notwendig. Der Auftraggeber hält er etwa 50 Vor-Ort-Einsätze für die voraussichtliche Bauzeit notwendig.
B - Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung:
(Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen (angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle inkl. der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung)
C – Vermessungsleistungen (Unter und übertägige Vermessungsleistungen vor und während der Bauausführung, mit Planungsrisswerk, Arbeitsrisswerk während der Sanierungsarbeiten und Abschlussrisswerk nach Ende der bergtechnischen Arbeiten)
D – Abschlussdokumentation (Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der bergtechnischen Arbeiten; Verwahrungsdokumentation)
E - Ergänzende ingenieurtechnische Leistungen (Leistungen zur Kontrolle und Dokumentation der geotechnischen und hydraulischen Verhältnisse einschließlich der Funktionalität der Wasserableitung sowie zum Nachweis der Standsicherheit im gesamten Verlauf des Wasserlösestollens)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen Martin-Römer-Stolln in Hartmannsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de