Hans-Geiger-Gymnasium - Komplettsanierung; Tischlerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60.4.953.21
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hans-Geiger-Gymnasium - Komplettsanierung; Tischlerarbeiten
Tischlerarbeiten
Hans-Geiger-Gymnasium
Poppenrade 53
24148 Kiel
43 einflg. Türelemente incl. Zarge
19 Stk F30-1-RS- SSK3 Türen incl. Zarge
8 Stk F30-1 Türen incl. Zarge
40 Stk einflg.Türelemente mit Seitenfenster, Schallschutzklassen 2 und ,3 incl. Zarge
für Trockenbau- und Massivwände
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe folgende Unterlagen vorzulegen:
PQ-Nachweis
Eigenerklärung
Registereintragungen
Angaben zu Insolvenzverfahren und
Liquidation
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe folgende Unterlagen vorzulegen:
Umsatz der letzten drei Jahre
Angaben zur Zahlung v. Steuern und Beiträgen zu Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei einer
Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe folgende Unterlagen vorzulegen:
Anzahl Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, in den späteren Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie
als Wirtschaftsteilnehmer. Die Vergabeunterlagen werden mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung der einzelnen Verhandlungsverfahren beim Deutschen Vergabeportal (DTVP) zur Verfügung gestellt. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass
Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html