Quartiersschule Ihmelsstr. 14, OS-A,OS-N,MZK,SH6,GYM, Los 038 Schließanlage Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00545
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, OS-A,OS-N,MZK,SH6,GYM, Los 038 Schließanlage
Los 038 Schließanlage, 04315 Leipzig
Leipzig
Die Leistung umfasst Lieferung und Einbau einer Schließanlage für 3 fertiggestellte Schulen (Gymnasium und Oberschulen Alt-und Neubau), ein Mehrzweckgebäude und 1 Sporthalle mit: - 180 Stk. Digitale Türbeschläge mit Amok-/ Zutrittskontrollfunktion, Drücker/Drücker - 230 Stk. Digitale Doppelknauf-Zylinder, - 80 Stk. Digitale Halb-Zylinder, - 20 Stk. Digitale Relais mit Zutrittskontrolle, - 100 Stk. Router als Umsetzer von Ethernetschnittstelle auf Funkschnittstelle:, - 250 Stk. Transponder als Identmedium im digitalen Schließsystem, - 190 Stk. Profil-Halbzylindern, mechanisch nach DIN V 18.254 - Schließplan, Programmiergerät, Windows Tablet, Schließanlagensoftware, Erstkonfiguration des gesamten Schließsystems, Inbetriebnahme Netzwerk, Produkt- und Software-Schulung, Umprogrammierung der digitalen Schließanlage nach Übergabe
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, OS-A,OS-N,MZK,SH6,GYM, Los 038 Schließanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwenkau
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04442
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).