Lieferung gebrauchte Drehleiter Referenznummer der Bekanntmachung: 176
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung gebrauchte Drehleiter
Lieferung einer gebrauchten Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN 14043.
Stadt Glückstadt - Die Bürgermeisterin Am Markt 4 25348 Glückstadt Freiwillige Feuerwehr, Am Fleth 70, 25348 Glückstadt
Die Stadt Glückstadt benötigt eine gebrauchte Drehleiter, die Förderrichtlinien entspricht.
Erwartet wird ein Gebrauchtfahrzeug/gebrauchtes Fahrgestell bis zu einem Höchstalter von 24 Monaten, welches neuwertig, überholt und technisch voll einsatzfähig ist.
Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN 14043 gemäß Leistungsverzeichnis. Beschrieben ist das Leitprodukt L 32 A XS 3.0 CAN-S. Benötigt wird ein gleichwertiges Fahrzeug.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung
- Eintrag ins Handelsregister, Handwerksrolle, IHK, Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet wurde,
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zum Mindestlohn.
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung.
- mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen
- Angaben zu beschäftigten Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFARK6B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.