Los: Konzeptionelle Ausrichtung und inhaltliche Gestaltung einer Kongressreihe sowie einzelner Kongresse zum Thema Wasserstofftechnologien Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/185
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los: Konzeptionelle Ausrichtung und inhaltliche Gestaltung einer Kongressreihe sowie einzelner Kongresse zum Thema Wasserstofftechnologien
Ausrichtung einer internationalen Kongressreihe "Wasserstofftechnologien und ihre Anwendungen in Wirtschaft und Mobilität" (Arbeitstitel); Los 1: Konzeptionelle Ausrichtung und inhaltliche Gestaltung einer Kongressreihe sowie einzelner Kongresse im Congress Center der Leipziger Messe
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist bestrebt, die industrielle Wertschöpfung in Sachsen zu stärken und dazu auch die Internationalisierung sächsischer Unternehmen voranzutreiben. Dabei spielen die Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien eine zentrale Rolle. Vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen des Klimawandels und dem damit verbundenen Ziel der CO2-Neutralität in den Sektoren Industrie, Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft gehören Wasserstofftechnologien zu den entscheidenden Technologien des 21. Jahrhunderts. Nur mit einem möglichst schnellen und großskaligen Einsatz von Wasserstoff in allen Sektoren wird dieser fundamentale Wandel gelingen.
Auf der Basis und in Anerkennung der europäischen und nationalen Ziele, eine CO2-neutrale Wirtschaft bis 2045 aufzubauen und eine klimaneutrale Mobilität zu erreichen, hat die sächsische Staatsregierung eine eigene Wasserstoff-Strategie entwickelt. Als E-Autoland Nummer eins in Deutschland und in der EU will Sachsen mit allen Akteuren eine Spitzenposition auch bei der Wasserstoffmobilität einnehmen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer engen und starken internationalen Vernetzung. Denn nur mit internationalen Kooperationen wird die strategische Entwicklung hin zu einer grünen Wasserstoffwirtschaft gelingen. Sachsen will daher den Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Kooperationen weiter vorantreiben, insbesondere mit den Nachbarländern Polen und Tschechien.
Der Auftraggeber will mit dem Fachkongress "Wasserstofftechnologien und ihre Anwendungen in Wirtschaft und Mobilität" diese Internationalisierung unterstützen und ihn als zentrale Plattform für Austausch und Kooperation sowie als Schaufenster für hiesige Kompetenzen und Anwendungsmöglichkeiten von Wasserstofftechnologien international etablieren.
Gegenstand des Gesamtauftrags ist die einmalige übergeordnete Konzeption einer internationalen Kongressreihe "Wasserstofftechnologien und ihre Anwendungen in Wirtschaft und Mobilität" sowie die Ausrichtung des Kongresses 2022 und optional 2024. Dieser beinhaltet
- die konzeptionelle Ausrichtung und inhaltliche Gestaltung inklusive der Referentenakquise (Los 1),
- die Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Öffentlichkeitsarbeit der hier ausgeschriebenen Kongressreihe in einem hybriden oder ggf. rein digitalen Format (Los 2) sowie
- Dolmetscherleistungen (Los 3).
Leistungsgegenstand für das mit diesem Auftrag zu beauftragende Los 1 ist die konzeptionelle Ausrichtung und inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung. Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen durchzuführen:
- einmalige übergeordnete Konzeption der Kongressreihe und konkrete konzeptionelle Ausgestaltung des jeweiligen Einzelkongresses,
- konzeptionelle Ausrichtung der Abendveranstaltung am Vortag des jeweiligen Kongresses,
- Referentenakquise,
- Erstellung inhaltlicher Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit, Teilnehmerakquise und Moderation,
- Detailplanung/ Abstimmungen/ Berichtspflichten.
Der Auftrag umfasst zunächst den Leistungszeitraum für die einmalige übergeordnete Konzeption einer internationalen Kongressreihe sowie die konzeptionelle Ausrichtung und inhaltliche Gestaltung eines Kongresses im Jahr 2022. Es besteht die Option der Vertragsverlängerung für eine weitere konzeptionelle Gestaltung eines Kongresses im Jahr 2024.
Die Aufträge zu den Losen 2 und 3 werden gesondert vergeben.
Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Leistung der Konzeption eines weiteren Kongresses mit vorgelagerter Abendveranstaltung zu beauftragen. Diese Option ist vom Auftraggeber bis spätestens 15. Februar 2023 in Textform auszuüben.
Der Optionszeitraum beginnt am 1. April 2023 und endet spätestens am 31. März 2025.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Leistung der Konzeption eines weiteren Kongresses mit vorgelagerter Abendveranstaltung zu beauftragen. Diese Option ist vom Auftraggeber bis spätestens 15. Februar 2023 in Textform auszuüben.
Der Optionszeitraum beginnt am 1. April 2023 und endet spätestens am 31. März 2025.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung;
- Erklärung zum Datenschutz.
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
- Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen.
Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten:
- Erarbeitung einer fachlichen Konzeption mit Bezug zu Wasserstofftechnologien/zur Wasserstoffwirtschaft,
- Entwicklung eines Programms für eine Konferenz/einen Kongress mit Bezug zur Wasserstoffwirtschaft oder anderen technologisch verwandten Bereichen wie Energie, Mobilität, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0 mit einer Mindestteilnehmerzahl von 100 (in Präsens oder rein digital oder hybrid).
Jede der vorgelegten Referenzen muss mindestens eine der genannten zwei Leistungsbereiche beinhalten. Insgesamt müssen durch die vorgelegten Referenzen alle Leistungsbereiche abgedeckt werden. Mit einer Referenz können auch beide Leistungsbereiche abgedeckt werden.
Folgende Angaben sind zu benennen: Auftraggeber, kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages, Umsetzungszeitraum des Auftrages.
Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung sowie die Mitarbeit an Projekten zu enthalten.
Der vorgesehene Projektleiter muss
- über einen Hochschulabschluss aus dem Bereich der Naturwissenschaften oder der Wirtschaftswissenschaften verfügen,
- in der Wasserstoffwirtschaft tätig sein, d.h. dort seinen Aufgabenschwerpunkt haben,
- über Erfahrungen bei der Programmgestaltung von Konferenzen, Symposien oder Messen verfügen,
- innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe als Projektverantwortlicher tätig gewesen sein. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe.
Der Vertreter des Projektleiters muss wenigstens zwei der o.g. Qualifikationen erfüllen.
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363