Kreishausneubau - 1.BA erweiterter Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2021-0140

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2021-0140
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2021-0140
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreishausneubau - 1.BA erweiterter Rohbau

Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2021-0140
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223220 Rohbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

erweiterter Rohbau;

Gesamtbaumaßnahme Neubau Verwaltungsgebäude Größe von rd. 10.000 m² BGF in Stahlbetonbauweise.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

25524 Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neubau Erdarbeiten:

ca. 400 m³ Erstellung Baugrube (Arbeitsebene Gründung EG)

Neubau Abdichtungsarbeiten:

ca. 2.000 m² Abdichtung Bodenplatte

Neubau Beton- und Stahlbetonarbeiten:

ca. 1.000 m³ Ortbeton Gründung (Gründungsbalken u. Sohlplatte einschl. Schalung)

ca. 3.000 m² Stb.-Außen-/Innenwände (i. M. d= 24cm) in Ortbetonbauweise

ca. 6.500 m² Stb.-Decken (i. M. d= 24cm) in Ortbetonbauweise

ca. 100 m³ Stb.-Stützen/Unterzüge/Überzüge

39 m Spannbeton-Überzüge

24 St FT-Treppenläufe B=1,40m (i. M. 9 Stg)

ca. 450 t Betonstabstahl/Betonstahlmatten

Neubau Mauerarbeiten:

ca. 2.000 m² Verblendmauerwerk d=11,5cm NF einschl. Kerndämmung

ca. 100 m² Verblendmauerwerk d=9cm "NF" einschl. Kerndämmung

ca. 600 m FT-Verblendstürze H= 57,3 bzw. H=49 cm

Bestandsgebäude (Innenbereich), Abbrucharbeiten:

ca. 25 m³ Abbruch Stb.-Decken (Betonsägeverfahren)

ca. 30 m³ Abbruch KS-Mauerwerk

10 St. Abbruch Stb.-Treppenläufe B=1,50m (i. M. 8 Stg)

Bestandsgebäude (Innenbereich),Beton- und Stahlbetonarbeiten:

ca. 10 m³ Ortbeton Gründung (Gründungsbalken einschl. Schalung)

ca. 300 m² Stb.-Innenwände (i. M. d= 22cm) in Ortbetonbauweise

ca. 150 m² Stb.-Decken (i. M. d= 16cm) in Ortbetonbauweise

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/05/2022
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor

— die Gewerbeanmeldung,

— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,

— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.

Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:

— eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,

— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,

— eine durch den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen

Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,

— Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/ Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das

Unternehmen niedergelassen ist,

— Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf

Verlangen vorzunehmen.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:

— mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,

— Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

— Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,

— Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/02/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/02/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Kreis Steinburg Langer Peter 27 a 25524 Itzehoe Deutschland

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach

§ 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2021

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