Rahmenvereinbarung Hewlett Packard Enterprise-Aruba Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-AS-01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-mittweida.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Hewlett Packard Enterprise-Aruba Netzwerkkomponenten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hewlett Packard Enterprise-Aruba Netzwerkkomponenten zur Deckung des Bedarfs der Hochschule Mittweida sowie der auch abrufberechtigten Institutionen: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden und Technische Universität Dresden
Mittweida, DE
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hewlett Packard Enterprise-Aruba Netzwerkkomponenten, bestehend aus: Access Points und AOS8 Lizenzen; WLAN Controllern; Management Software, ClearPass, Appliances; Advanced OS-CX Switches (63xx, 64xx, 83xx, 84xx) einschließlich Modulen; OS-CX Switches (62xx, 61xx, 60xx); Zubehör: Netzteile, Lüfter, Kabel, Antennen, Halterungen, Cover; Transceiver und Hersteller Support
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Hewlett Packard Enterprise-Aruba Netzwerkkomponenten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. In Bezug auf die HTW Dresden kann nach nochmaliger Prüfung der ursprünglich angenommene technische Zwang, der eine Abweichung von dem Grundsatz der Produktneutralität rechtfertigt, nicht zweifelsohne belegt werden.
Die Hochschule Mittweida beabsichtigt, bei grundsätzlich fortbestehender Vergabeabsicht eine erneute Ausschreibung vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. (§ 160 GWB)