Fundtiervertrag mit der Stadt Zwickau Referenznummer der Bekanntmachung: 32-1-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fundtiervertrag mit der Stadt Zwickau
Fundtiervertrag mit der Stadt Zwickau
Zwickau, DE
Fundtiervertrag mit der Stadt Zwickau
Die Stadt Zwickau ist als Fundbehörde zur Aufnahme und Betreuung von Fundtieren im Sinne der §§ 965 ff. BGB, die in ihrem Gebiet angetroffen werden, verpflichtet.
Als hoheitlich handelnde Behörde nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz stellt die Stadt Tiere sicher und entscheidet über die Herausgabe.
Für herrenlose Tiere ist die Stadt zwar grundsätzlich nicht zuständig, sie ist jedoch bestrebt, auch diesen Tieren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine unaufschiebbare tierärztliche Behandlung zukommen zu lassen und Maßnahmen gegen eine weitere Fortpflanzung zu treffen.
Bei der Durchführung dieser Aufgaben bedient sich die Stadt des Auftragnehmers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis der Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG (Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung) vorzulegen.
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis der Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG (Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung) vorzulegen.
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis der Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG (Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dezember 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de