öffentlich-private Partnerschaft "integrierte Stadtbildpflege der Stadt Reichenbach" Referenznummer der Bekanntmachung: 19/174
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reichenbach
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reichenbach-vogtland.de
Abschnitt II: Gegenstand
öffentlich-private Partnerschaft "integrierte Stadtbildpflege der Stadt Reichenbach"
Ausschreibung eines ÖPP-Modells zur Erbringung der Gemeinwohldienstleistungen der Pflege der öffentlichen Plätze und Straßen in der Stadt Reichenbach, insbesondere Winterdienst, Reinigung der Straßen und Flächen, Reinigung und Wartung der Spiel- und Bolzplätze, Leeren der Abfallkörbe, gärtnerische Leistungen und Pflege und Straßenbeleuchtung und ähnliches.
Reichenbach, DE
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird ein Partner gesucht, um die Gemeinwohldienstleistungen der Pflege der öffentlichen Plätze und Straßen in der Stadt Reichenbach, insbesondere Winterdienst, Reinigung der Straßen und Flächen, Reinigung und Wartung der Spiel- und Bolzplätze, gärtnerische Leistungen und Pflege und Straßenbeleuchtung und ähnliches im Rahmen einer institutionalisierten öffentlichen privaten Partnerschaft zu erbringen. Dazu soll der Partner Geschäftsanteile an der RAD - Regionale Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft Reichenbach/Vogtland mbH erwerben. Diese wird den Auftrag von der Stadt Reichenbach erhalten. Der private Partner soll Management-Know-How für die Führung der RAD - Regionale Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft Reichenbach/Vogtland mbH einsetzen und dafür einstehen, dass der Vertrag der Stadt Reichenbach mit der RAD - Regionale Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft Reichenbach/Vogtland mbH ordnungsgemäß erfüllt wird.
Option des Auftraggebers den Vertrag einmalig um 2 Jahre zu verlängern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der angegebenen Referenzen sowohl zu der Erfahrung bei ÖPP-Projekten also auch bei der Erbringung kommunaler Dienstleistungen. Insbesondere wird bei letzterem Wert auf Erfahrungen bzw. Umsetzungsvorschlägen zu den Bereichen: Ausstieg aus Glyphosat und Unkrautbekämpfung, Salzeinsatz und umweltfreundliche Straßenreinigung, Bäume als Straßenbegleitgrün, Bienenwiesen sowie Wege zur Klimaneutralität berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren
Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 VgV
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 VgV
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister
3. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der
Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 5,0 Mio. Euro für
Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen und unter Angabe des Versicherungsnehmers,
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre
2018, 2019, 2020,
- Eigenerklärung zu Insolvenz, Liquidation, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters (der Bietergemeinschaft) für die
Jahre 2018, 2019, 2020. Der Mindestumsatz darf 12 Millionen Euro nicht unterschreiten.
- Eigenerklärung zu Referenzen über die Durchführung vergleichbarer kommunaler Dienstleistungen (Straßenreinigung Winterdienst, Grünflächenpflege, Abfallentsorgung etc.);
- Eigenerklärung zur Beteiligung an mindestens einem ÖPP-Projektes mit Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft im Bereich kommunaler Dienstleistungen im Zeitraum 2015 -2020;
- Eigenerklärung zur mindestens einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über abfallwirtschaftliche Tätigkeiten im Auftrag einer Kommune bzw. einer Gebietskörperschaft mit in Summe mindestens 50.000 Einwohnern in jedem der Jahre 2018 bis 2020; die Referenz muss folgende Angaben enthalten:
• Art der Leistung
• Kommune
• Leistungszeitraum
• Auftraggeber
Der Bewerber (bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) muss über ein aktuelles EfB Zertifikat (Entsorgungsfachbetrieb) oder vergleichbare Dokumente zur Qualitätssicherung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).