Vergabe von SPNV-Leistungen im Netz Marschbahn
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/bvm/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von SPNV-Leistungen im Netz Marschbahn
Schleswig-Holstein, Hamburg
Erbringung von fahrplanmäßigen Betriebsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Los West und im Los Dagebüll.
Los West:
Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Betriebsleistungen auf den derzeitigen Linien der RE 6/60 (Westerland (Sylt) – Hamburg (-Altona)) und RB 62 (Heide - Itzehoe) haben einen Umfang von ca. 4,3 Mio. Zugkilometer / p.a.. Die Auftraggeber beabsichtigen, dem Auftragnehmer die für den Betrieb erforderlichen Eisenbahnfahrzeuge beizustellen.
Ergänzend sind Schnellbusleistungen zwischen Itzehoe und Brunsbüttel in einem Umfang von ca. 0,5 Mio. Kilometer / p.a. zu erbringen.
Los Dagebüll:
Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Betriebsleistungen auf der Linie RB 65 (Niebüll – Dagebüll Mole) haben einen Umfang von ca. 0,1 Mio. Zugkilometer / p.a..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Es handelt sich hierbei um eine Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007. Es ist die Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geplant, das die Anforderungen von Art. 5 Abs. 3 der vorgenannten Verordnung erfüllt.
2.) Die Auftraggeber beabsichtigen, dem Auftragnehmer im Los West die Anmietung des Instandhaltungswerks in Husum verpflichtend vorzugeben. Nähere Ausführungen werden die Vergabeunterlagen enthalten.
3.) Der Auftragnehmer wird verpflichtet, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistungen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden, hierfür mindestens nach den geltenden Entgelttarifen eines in Schleswig-Holstein geltenden Tarifvertrages zu entlohnen. Die Auftraggeber beabsichtigen, einen Personalübergang entsprechend § 131 Abs. 3 GWB anzuordnen.