GMZ - Gefäßmedizinisches Zentrum, 2. BA - Los 600 Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.302.05.600
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
GMZ - Gefäßmedizinisches Zentrum, 2. BA - Los 600 Freianlagen
Gefäßmedizinisches Zentrum 2. Bauabschnitt und Anpassung OP-Nebenraumzone Bestand Gebäude 4241, Ausbau eines vorhandenen Baukörpers mit 3 OP Sälen, Errichtung einer Technikzentrale im DG.
Leipzig, DE
Verlegung von Regenwasser-Grundleitungen mit entsprechender Baustelleneinrichtung
- Befahrung und Dokumentation Bestand 95 m;
- Absperrung herstellen 10 St;
- Schutzgeländer Rohrgräben 56,1 m.
Abbruch- und Erdarbeiten
- Stahlbeton im Boden abbrechen 2,5 m³;
- Boden - Lösen / Abfahren 8,1 m³;
- Boden Gräben ausheben verfüllen 121 m³;
- Lastplattenversuch durchführen 5 St;
- Nutzschicht Bodenaufbau ohne Bindemittel 64,8 m².
Kernbohrarbeiten
- Kernbohrungen Decke, Stb, d 250 mm, 360 cm;
- Kernbohrung Wand, Stb, d 250 mm, 35 cm.
Baumeisterarbeiten
- Mauerwerk KS Vollstein, d=17,5, SV-Schacht 2,1 m²;
- Mauerwerk KS, Anpassung d=7,5, 0,51m².
Abdichtungsarbeiten
- Abdichtung Oberfläche Decke 45m².
- Abdichtung Sockelanschlüsse Brücke 4, 30,5 m;
- Eindichtung Rohrdurchführungen 5St.
Entwässerungsarbeiten Freianlagen
- Standrohre 10 St;
- Entwässerungsrinne 6 m;
- PP-Kanalrohr, SN 12, 52 m;
- SML-Rohr 42 m;
- Kältedämmung mit Ummantelung 42,05 m.
Oberbauschichten
- Wassergebundene Wegedecke 81 m²;
- Plattenbelag, Ökopflaster Betonstein 110 m².
Stahlkonstruktionen
- Anschlagwinkel Durchfahrt 2 St.
Bei der Laufzeit des Vertrages handelt es sich um Werktage. Leistungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG, voraussichtlich im Monat März 2022. Die weiteren Vertragstermine errechnen sich gem. Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen.
Bieterfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Bescheinigung Haftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gem. § 6a EU Nr. 3 erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 3 Jahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Bereits mit Angebotsabgabe ist eine Referenzliste mit Angabe des jeweiligen Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragsvolumen und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer beizufügen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Die Referenzen sind mit Angabe des jeweiligen Ausführungsorts, Ausführungszeit und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer zu versehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Leipzig AöR, Liebigstraße 18, Haus B, 04103 Leipzig, Vergabestelle Bereich 5. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an (vorzugsweise im Formblatt 213 Angebotsschreiben).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
GWB, § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB, § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.