Kreishausneubau - Tiefbau Entwässerung Geothermie Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2021-0136
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishausneubau - Tiefbau Entwässerung Geothermie
Tiefbau Entwässerung Geothermie; Gesamtbaumaßnahme Neubau Verwaltungsgebäude Größe von rd. 10.000 m² BGF in Stahlbetonbauweise
25524 Itzehoe
Herstellung Regen- und Schmutzwasserentwässerung
• ca. 1.150 m Rohrgrabenherstellung in Tiefen zw. 1,20 m und 2,20 - incl. GW-Haltung und ggf. Bodenentsorgung
• ca. 250 m SW-Leitungen DN 110 - DN 160
• ca. 680 m RW-Leitungen DN 110 - 315
• ca. 180 m Kofferbettdrainage
• ca 40 m Druckrohrleitung
• Schächten
• SW-Pumpe
• Herstellung unterirdisches Stauvolumen ca. 170 m³
Geothermie
• ca. 3.200 m Herstellung Erdwärmesonden
• ca. 3.200 m Verfüllung Ringraumverfüllung
• Anschlussarbeiten
• ca. 2,2 m³ Wärmeträger
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das
Handelsregister behalten wir uns vor
- die Gewerbeanmeldung,
- den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
- die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrieund
Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach
Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare
Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124
als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen
durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise
von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die die finanzielle und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten
Auftrag,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
- eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen
nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
nicht älter als ein Jahr,
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist,
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf
Verlangen vorzunehmen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu
fordern:
- mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, - Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Steinburg Langer Peter 27a 25524 Itzehoe Deutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der
Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder
deren Bevollmächtigte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht
zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.
GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland