16-UE-21-359 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF20) für die Stadt Uetersen Referenznummer der Bekanntmachung: 16-UE-21-359
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
16-UE-21-359 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF20) für die Stadt Uetersen
Die Stadt Uetersen beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Auftraggeber ist die Stadt Uetersen im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein.
Die Leistungsbeschreibung ist in zwei Lose unterteilt:
Los 1 – Fahrgestell + Aufbau Löschgruppenfahrzeug LF20
Los 2 – (Teil-) Beladung LF20 DIN 14530-11:2019-11
Los 1 - Fahrgestell + Aufbau LF 20
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Löschgruppenfahrzeug (LF 20) soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Brandbekämpfung und der einfachen technischen Hilfeleistung durchführen.
Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Besatzung (1/8) und zur Unterbringung der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein sicherer, schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet wird.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.
Im Leistungsverzeichnis besteht die Möglichkeit, zu verschiedenen Positionen "Bemerkungen" einzutragen. Hierbei dürfen jedoch keine Abweichungen zu den Vorgaben des LVs begründet werden. Lediglich das Benennen der angebotenen Fabrikate oder allgemeine Erläuterungen hierzu sind an dieser Stelle zulässig.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Uetersen. Diese wird Vertragspartner.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Los 2 - (Teil-) Beladung LF20 DIN 14530-11:2019-11
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Löschgruppenfahrzeug (LF 20) soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Brandbekämpfung und der einfachen technischen Hilfeleistung durchführen.
Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Besatzung (1/8) und zur Unterbringung der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein sicherer, schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet wird.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.
Im Leistungsverzeichnis besteht die Möglichkeit, zu verschiedenen Positionen "Bemerkungen" einzutragen. Hierbei dürfen jedoch keine Abweichungen zu den Vorgaben des LVs begründet werden. Lediglich das Benennen der angebotenen Fabrikate oder allgemeine Erläuterungen hierzu sind an dieser Stelle zulässig.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Uetersen. Diese wird Vertragspartner.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Nachweise zu Produkteigenschaften sind auf Verlangen vorzulegen.
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV ist die Anwesenheit von Bietern am Eröffnungstermin nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).