Programmbetreuung Fördergebiet "Stadtzentrum Radeberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 632 R 22/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.radeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmbetreuung Fördergebiet "Stadtzentrum Radeberg"
Vergabe von Leistungen der Programmbetreuung für die Große Kreisstadt Radeberg im Fördergebiet „Stadtzentrum Radeberg“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“
Radeberg, DE
Dem zu beauftragenden Programmbetreuer sollen die gesamte Organisation und Koordination sowie die Steuerung der im Rahmen der Fördermaßnahme obliegenden Aufgaben übertragen werden. Der Programmbetreuer soll die Stadt bei allen anstehenden Aufgaben im Rahmen des Fördergebiets beraten und unterstützen und sämtliche ihm übertragene Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der Stadt bzw. den dortigen Mitarbeitern der Verwaltung abwickeln. Der Programmbetreuer hat die Aufgaben des Projektmanagements und der städtebaulichen Beratung sowie die finanzielle Betreuung und Beratung der Kommune zu übernehmen.
Der Programmbetreuer hat fallweise bei geförderten Maßnahmen zu übernehmen:
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Ordnungsmaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten Baumaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten Ordnungsmaßnahmen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 4 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Eine Verlängerung kann maximal bis zum voraussichtlichen geplanten Ende des Durchführungszeitraumes erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
zu (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl des Unternehmens im einschlägigen Geschäftsbereich in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Vorlage zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Programmbetreuung im Bereich Bund-Länder-Städtebauförderung im Freistaat Sachsen. Der Förderrahmen muss jeweils mindestens 2 Mio. Euro gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes/Aufnahmeantrages betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2017 abgeschlossen worden sein.
Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Auftraggeber
- Umfang der Leistungserbringung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Höhe der Fördermittel
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Leistungen der Programmbetreuung, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Leistungen der Programmbetreuung kurzfristig bestätigen kann,
(3) Vorlage von einer Referenz über die Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln im Freistaat Sachsen in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro Förderrahmen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2017 abgeschlossen worden sein.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Auftraggeber
- Umfang der Leistungserbringung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Höhe der Fördermittel
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Abwicklung und Abrechnung der Städtebaufördermittel, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Leistungen der Abwicklung und Abrechnung der Städtebaufördermittel kurzfristig bestätigen kann.
zu (1) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl: Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens drei Mitarbeitende betragen.
zu (2) Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Programmbetreuung: Der Förderrahmen muss jeweils mindestens 2 Mio. Euro gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes/Aufnahmeantrag betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens jeweils am 31.12.2017 abgeschlossen worden sein.
zu (3) Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln: Der Förderrahmen muss mindestens 2 Mio. Euro betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2017 abgeschlossen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Radeberg
mind. 2 Vertreter der Stadtverwaltung Radeberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]