ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden, 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Erweiterung der LST-Planung um ETCS für die Validierung der Gebrauchswerte ETCS-ready Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39305
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 19FEI39305
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden, 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Erweiterung der LST-Planung um ETCS für die Validierung der Gebrauchswerte ETCS-ready
ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden, 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Erweiterung der LST-Planung um ETCS für die Validierung der Gebrauchswerte ETCS-ready
Dresden
ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden, 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Erweiterung der LST-Planung um ETCS.
Der Planungsbereich soll mit ETCS Level 2 auf der Basis der bestehenden und geplanten ESTW ausgerüstet werden. Durch den AN soll sowohl der Bestand untersucht werden, um notwendige Maßnahmen (z.B. Versetzen von Signalen, Tausch von Signalmasten, Änderungen der D-Wege usw.) am Bestand zu definieren, also auch die Planung der noch zu realisierenden Projektabschnitte in Form der Erstellung von Änderungsmitteilungen angepasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden, 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Erweiterung der LST-Planung um ETCS für die Validierung der Gebrauchswerte ETCS-ready
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden, 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Erweiterung der LST-Planung um ETCS.
Der Planungsbereich soll mit ETCS Level 2 auf der Basis der bestehenden und geplanten ESTW ausgerüstet werden. Durch den AN soll sowohl der Bestand untersucht werden, um notwendige Maßnahmen (z.B. Versetzen von Signalen, Tausch von Signalmasten, Änderungen der D-Wege usw.) am Bestand zu definieren, also auch die Planung der noch zu realisierenden Projektabschnitte in Form der Erstellung von Änderungsmitteilungen angepasst werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
(7) Leistungserweiterung hinsichtlich der Planung von zusätzlichen 10 GSM-R – Funkmaststandorten (BTS)
Der AN ist im Rahmen des HV mit der Entwurfsplanung für die ETCS-Ausrüstung des Abschnitts Gaschwitz-Gutenfürst/ beauftragt. Bestandteil von ETCS ist eine Verdichtung des Funknetzes. Die Auswertung der durchgeführten Funkmessfahrt ergab, dass insgesamt 10 neue BTS-Standorte zu errichten sind. Diese sind in den Gewerken Funkplanung, Festnetzplanung, Umwelt, Grunderwerb, 50 Hz, Zufahrten zu planen. Dazu müssen an Einzelstandorten auch alternative Standorte geprüft werden. Das sind die Anteile Standortfindung, Umwelt u. 50Hz sowie die Zusammenführung der gegenständlichen Planung mit der Funk- u Festnetzplanung zum Gesamtwerk.Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die bereits erstellten Planungsinhalte aufgrund der Bearbeitung der Schnittstelle anzupassen oder zu ergänzen sind.Der Auftragnehmer verfügt über die Planungsgrundlagen, eine Vergabe an einen anderen AN würde durch die entstehenden zusätzlichen Schnittstellen zu Fehlern und zu Mehrkosten infolge Doppelplanung führen.