SCO - Schulcampus Oldenburg - Gemeinschaftsschule & Gymnasium, Neubau und Sanierung: Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SCO VE04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO - Schulcampus Oldenburg - Gemeinschaftsschule & Gymnasium, Neubau und Sanierung: Erdarbeiten
SCO - Schulcampus Oldenburg - Gemeinschaftsschule & Gymnasium, Neubau und Sanierung: Erdarbeiten (Fachklassentrakt, Gymnasium, Sporthalle)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schulcampus Oldenburg, Gemeinschaftsschule und Gymnasium, Neubau und Sanierung, Adolf-Friedrich-Str., 23758 Oldenburg i.H. - ErdarbeitenAusf. Beschreibung Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird das Gymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die zusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne interimsmaßnahmen. Für die Neubauten sind Erdbauarbeiten notwendig, die hier ausgeschrieben werden. Bestandteil der Ausschreibung Erdbau sind im wesentlichen Erdaushub, sowie die Bodenauffüllung für die Fundamente des Rohbaus. Es ist zudem eine Drainage zu verlegen. Tw. sind die aufzunehmenden und entsorgenden Böden als Z1.1 und Z2 gem. LAGA belastetet. Für die Erdarbeiten ist eine Baustelleneinrichtung und Baustraße auf dem Grundstück zu erstellen. Aufgrund des Grundwasserstandes ist ggf. ist eine Wasserhaltung notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neustadt Ostring
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.