European XFEL GmbH - Neubau Bürogebäude XHO - Metallbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
European XFEL GmbH - Neubau Bürogebäude XHO - Metallbauarbeiten
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH baut den Europäischen Röntgenlaser XFEL auf den Betriebsgeländen (BG) Bahrenfeld, Osdorfer Born und Schenefeld. Auf dem Betriebsgelände in Schenefeld soll ein neues Bürogebäude XHO mit ca. 200 Arbeitsplätzen errichtet werden. Das Gebäude ist 3-geschossig + Unterkellerung und hat Außenmaße von ca. L x B x H von 62,0 x 14,5 x 15,5 m. Der Rohbau erfolgt hauptsächlich als Stahlbetonkonstruktion.
European XFEL GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld bei Hamburg
Gegenstand der Ausschreibung sind die Metallbauarbeiten für das Projekt XFEL XHO Büro- gebäude:
- 22 Stahlinnentüren
- 10 Rohrrahmeninnentüren
- Ca. 50m Treppengeländer mit Edelstahlhandlauf
- Lärmschutzwand im Außenbereich
- Ca. 10m² Schachtgitterboden
- 11 Revisionsklappen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebenerechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist (VHB-Formblatt 234).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 10 Tage vor Angebotsöffnung über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
5) Eine Ortsbesichtigung ist möglich und bei der o.g. Kontaktstelle anzufragen. Die Ortsbesichtigung ist jedoch nicht verpflichtend;
6) Der im Verfahren ausgewählte Auftragnehmer hat Sicherheiten in Form von einer Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421) und einer Mängelansprüchebürgschaft (Formblatt 422) zu stellen;
7) Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter kann während der Wartefrist (§ 134 GWB) die Urkalkulation abgefordert werden. Diese ist postalisch zu übermitteln. Der Zuschlag kann erst nach Eingang der Urkalkulation erteilt werden;
8) XFEL wird bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gemäß § 16a EU VOB/A auffordern, Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung).
9) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis (GAEB),
— Formblatt 217 — Formblatt 221/222 (Angaben zur Preisermittlung),
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, sofern nicht präqualifiziert),
— Nachweise gemäß Formblatt 124, sofern nicht präqualifiziert Die Formblätter 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) und 235 (Verzeichnis der Nachunternehmer) sind nur einzureichen, sofern einschlägig.
Die Formblätter 444 (3 Referenzbescheinigungen), 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) und 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter undBewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.