Beschaffung, Montage und betriebsfähige Abgabe einer neuen Medientechnik für die Liegenschaften des Kreises Segeberg Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20210029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung, Montage und betriebsfähige Abgabe einer neuen Medientechnik für die Liegenschaften des Kreises Segeberg
Der Auftrag beinhaltet die Beschaffung, Montage und Abgabe einer funktionsfähigen Videokonferenztechnik in mehreren Standorten des Kreises Segeberg.
Kreisverwaltung Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Zusätzlich zum Hauptstandort des Auftraggebers (Hamburger Straße 25 und 30, Bad Segeberg) sollen auch die übrigen Standorte mit einer neuen Medientechnik in den Konferenzräumen ausgestattet werden. Es handelt sich insgesamt um 30 Konferenz-, Besprechungs- oder Seminarräume in 12 Liegenschaften vom Kreis Segeberg. , Neubau Rosenstraße Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
Der Auftraggeber benötigt in den Konferenz-, Besprechungs- oder Seminarräumen seiner Liegenschaften eine einheitliche neue Ausstattung an Medientechnik. Es soll an jedem Standort des Auftraggebers möglich sein, Videokonferenzen abzuhalten und Präsentationen zu zeigen.
Das Ziel ist die Beschaffung, Montage und Abgabe einer funktionsfähigen Videokonferenztechnik in den vom Auftraggeber
definierten Räumlichkeiten. Die Ausstattung umfasst die Hardware, die für Videokonferenzen und Präsentationen benötigt
werden. Es soll eine einheitliche, annähernd kabellose Medienausstattung (Strom ausgenommen) gewählt werden.
Für die Ausstattung der in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführten Räume beabsichtigt der Kreis Segeberg als
Auftraggeber
- die erstmalige Beschaffung entsprechender Medienausstattung für die einzelnen Räume auf Basis des Kataloges der
Standorte und Geräteliste (Anlage V1)
- Montage der Geräte und einschließlich der funktionsfähigen Installation und Inbetriebnahme dieser Ausstattung in
den jeweiligen Räumen mit anschließendem Funktionstest in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Informations- und
Kommunikationsmanagement.
- Sämtliche Systeme müssen in deutscher Sprache installiert und konfiguriert werden.
In einigen dieser Räumlichkeiten befinden sich bereits Ausstattungen wie eine Leinwand und/ oder ein Projektor. Diese gilt es
durch den Auftragnehmer zu ersetzen, um eine einheitliche Medientechnik zu gewährleisten. Die vorherige Technik ist an den
Auftraggeber zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Neubau in der Rosenstraße 28a - 23795 Bad Segeberg - wird voraussichtlich zum Jahresende
2021 fertiggestellt und bezugsfertig. Fehlende Medienausstattung führt zu erheblichen Störungen in der Arbeit der Mitarbeiter*innen. Weiterhin sind in den neuen Räumlichkeiten dann auch die Sitzungen seitens der Politik (Ausschuss- und Kreistagssitzungen) angedacht. Weiterhin ist der Umzugstermin bereits terminiert. Die Ausschreibung als beschleunigtes Verfahren dient der Abwendung weiterer Verzögerungen im Projektablauf.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DeichTec GmbH & Co.KG
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von "[Betrag gelöscht] EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung
dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.