FW Aumühle LF 10 - Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aumühle
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 21521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FW Aumühle LF 10 - Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Das Amt Hohe Elbgeest beabsichtigt für die Feuerwehr Aumühle ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) nach aktueller DIN mit den Abweichungen in der Gesamtlänge und Gesamtgewicht zu beschaffen. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Beladung wird beigestellt.
Amt Hohe Elbgeest - Gemeinde Aumühle
Das Amt Hohe Elbgeest beabsichtigt für die Gemeine Aumühle ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) mit einer von der Norm abweichenden Gesamtlänge und Gesamtgewicht zu beschaffen. Fahrgestell und Aufbau werden als Gesamtleistung in Los 1 beschafft, die Beladung wird beigestellt.
Angefragte Optionen sind zwingend mit Einzelpreisangaben mit anzubieten. Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung vor, einzelne Optionen nicht zu bauftragen.
Die Angabe zu II.1.7 ist systembedingt, da sie nicht leer gelassen werden kann. Da es nur 1 Los betrifft, würde die Angabe des realen Wertes Rückschlüsse zulassen, die vertraulich zu behandeln sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter V.2.4 ist technisch bedingt und entspricht nicht dem realen Wert. Dieser ist vertraulich zu behandeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.