Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht - Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht - Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ)
Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat Bedarf an Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für Prüftätigkeiten im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht am Standort Krümmel für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ).
Krümmel
Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Aufsicht über das LasmAaZ umfassen organisatorische, administrative und technische Aspekte.
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Für die Ausübung der o.g. Leistungen besteht das Erfordernis einer
- übergeordneten Projekttätigkeit
- und einer vorgangsbezogenen Tätigkeit.
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Für die übergeordnete Projekttätigkeit ist gegenüber dem Auftraggeber ein Projektleiter zu benennen. Dieser nimmt folgende Tätigkeiten war:
- Projektleitung, Terminverfolgung, Qualitätssicherung, Verfolgung von Stand von W&T, übergeordnete Aspekte zum Betriebsreglement usw.,
- Erstellung von Berichten der Sachverständigentätigkeit an den Auftraggeber (6-monatlich) und
- nimmt an Aufsichtsgesprächen teil und ist zentraler Ansprechpartner für die Beteiligten.
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Bei den vorgangsbezogenen Tätigkeiten können organisatorische, administrative und technische Prüftätigkeiten anfallen.
Es besteht für den Auftraggeber die Option einer einmaligen Vertragsverlängerung von bis zu 5 Jahren.
Der Auftraggeber erklärt dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, ob er die Option in Anspruch nehmen will.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.1.1-III.1.3) wie für den Bieter selbst erforderlich(ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bieter die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Dritte) die unter II.2.4 genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
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1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens EUR 25 000 000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
4. Erklärung zum
a) Gesamtumsatz und zum
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für Sachverständigenleistungen im atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren, jeweils in den letzten fünf Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
5. Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren.
6. Referenzen:
Liste wesentlicher in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Begutachtung von kerntechnischen Anlagen (insbesondere von Lagern für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ)) im Rahmen von atomrechtlichen Aufsichtsverfahren.
Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers) - Referenzen sind entsprechend den Kategorienaufgegliedert übersichtlich darzustellen.
7. Angaben über die technische Leitung:
Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter und Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
8. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und -verfolgung, Laborkapazitäten und Geräte zur Durchführung von radiologischen Messungen).
9. Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, die für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden theoretischen und praktischen Fachkenntnisse.
- Befähigung, die Ergebnisse unter Trennung von Vorgaben und Schlussfolgerungen sowie unter Hervorhebung von Besonderheiten und möglichen Bedenken in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darzustellen
- Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung
- vollständige Erfüllung der mit der Begutachtung verbundenen Anforderungen
- Unbedenklichkeit in Bezug auf eine sachliche, unbestechliche und vertrauenswürdige Wahrnehmung der Aufgaben
- Erstellung von Gutachten und sämtlicher weiterer gutachterlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. D. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6-513820/4-GMBI. 1984 S. 21) und des einschlägigen Regelwerkes
- Darstellung der Anzahl und Qualifikation der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt
- Darstellung der regelmäßigen Verfügbarkeit der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Einbeziehung deren Beanspruchung in anderen Projekten
10. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Dabei ist auch der Auftragsanteil anzugeben, für den die Erteilung eines Unterauftragsbeabsichtigt wird.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 24. Januar 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten)
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
3. Angebotsschreiben
4. Konzept zur Erbringung der Leistung
5. Preisblatt
6. Preisliste für Berechnungen mit speziellen Programmen, Laborauswertungen und Messgeräteeinsatz gem. Preisliste des Anbieters
7. Fortbildung:
Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse.
8. Qualitätssicherungsnormen:
Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
9. Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG
10. Erklärung über ausreichende Anzahl von Sachverständigen mit gültiger Zuverlässigkeitsüberprüfung nach§12b Atomgesetz/Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
11. Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer
verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.
12. Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
13. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]