SPNV-Leistungen MDSB2025plus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvnl.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nasa.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vms.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Auerbach
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 08209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vogtlandauskunft.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th9/tmil/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvnl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen MDSB2025plus
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
Los 1 (ca. 4,7 Mio. Zugkm p.a.):
- S 1: Leipzig Miltitzer Allee – Leipzig Hbf (tief) – Leipzig-Stötteritz – Borsdorf – Grimma – Döbeln,
- S 4: Torgau – Eilenburg – Taucha – Leipzig Hbf (tief) – Oschatz – Riesa,
- S 6: Leipzig-Stötteritz – Leipzig Hbf (tief) – Leipzig Messe / Naumburg,
- S 10: Schkeuditz – Leipzig Hbf (oben).
Zudem umfasst der Auftrag die Beschaffung der für die Leistungen auf der Linie S1 erforderlichen Neufahrzeuge durch die ZVNL Schienenfahrzeuge GmbH.
Los 2 (ca. 6,1 Mio. Zugkm p.a.):
- S 3: Geithain – Borna – Leipzig Hbf (tief) – Schkeuditz – Halle (S.) – Halle-Nietleben,
- S 5: Halle-Trotha – Halle (S.) – Flughafen Leipzig/Halle – Leipzig Hbf (tief) – Altenburg – Gößnitz – Glauchau/Werdau – Zwickau,
- S 5x: Halle-Trotha – Halle (S.) – Flughafen Leipzig/Halle – Leipzig Hbf (tief) – Altenburg – Werdau – Zwickau/Plauen.
Es dürfen Angebote für Los 1 und Los 2 (Einzellosangebote) sowie Angebote für die Kombination aus Los 1 und Los 2 (Kombinationsangebote) eingereicht werden. Sofern ein Kombinationsangebot eingereicht wird, müssen auch Einzellosangebote für die Lose 1 und 2 eingereicht werden.
Los 1
Leipzig, Borsdorf, Grimma, Döbeln, Torgau, Eilenburg, Taucha, Oschatz, Riesa, Naumburg, Schkeuditz
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 1 umfassen die Linien S1, S4, S6 und S 10 mit den unter II.1.4) angegebenen Laufwegen für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037.
Auf der Linie S1 kommen Batterietriebzüge (BEMU) zum Einsatz. Die BEMU sind nach den Regelungen in den Vergabeunterlagen vom EVU zu beschaffen und an die ZVNL Schienenfahrzeuge GmbH (ZVNLS) zu veräußern. Nur für diesen Leistungsteil ist die ZVNLS Auftraggeber. Die ZVNLS ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht gegründet. Ihre Gründung ist für den Beginn des Jahres 2022 geplant. Der Zuschlag setzt die Errichtung der ZVNLS voraus. Die BEMU werden dem EVU für die Laufzeit des Verkehrsvertrags von der ZVNLS zurück verpachtet. Auf den Linien S4, S6 und S10 kommen Elektrotriebzüge (EMU) zum Einsatz. Für sie gewähren die Auftraggeber die in den Vergabeunterlagen genannten Fahrzeugfinanzierungshilfen.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
Am 21.07.2020 haben die Auftraggeber die am 26.08.2019 veröffentlichte und unter Ziff. IV.2.1) genannte Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gem. Art. 7.2 der VO 1370/2007 unter der Nr. im ABl.: 2020/S 139-343483 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der Veröffentlichung der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) 1370/2007.
Option 1.1: Verlängerung der Linie S 10 nach Leipzig Miltitzer Allee
Option 1.2.1: Änderung der Linienführung auf der Linie S 6
Option 1.2.2: Vorhaltung zusätzlicher Fahrzeuge für Änderung der Linienführung auf der Linie S 6
Option 1.3: Erhöhung der Betriebsreserve im Linienbündel 1.2 durch ein zusätzliches EMU-Fahrzeug
Option 1.4: Erhöhung der Betriebsreserve im Linienbündel 1.2 durch ein zusätzliches EMU-Fahrzeug
Los 2
Geithain, Borna, Leipzig, Schkeuditz, Halle, Altenburg, Gößnitz, Glauchau, Werdau, Zwickau, Plauen
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen die Linien S3, S5 und S5x mit den unter II.1.4) angegebenen Laufwegen für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037.
Auf den Linien S3, S5 und S5x kommen Elektrotriebzüge (EMU) zum Einsatz. Für sie gewähren die Auftraggeber die in den Vergabeunterlagen genannten Fahrzeugfinanzierungshilfen.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
Am 21.07.2020 haben die Auftraggeber die am 26.08.2019 veröffentlichte und unter Ziff. IV.2.1) genannte Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gem. Art. 7.2 der VO 1370/2007 unter der Nr. im ABl.: 2020/S 139-343483 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der Veröffentlichung der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) 1370/2007.
Option 2: Taktverdichtung Halle Hbf – Flughafen Leipzig/Halle – Leipzig Hbf (oben)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie eine solche Bescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate;
2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach 3) ausreichend.
3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter 2) enthalten sind.
4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, eventuell bestehende Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen inkl. – soweit vorhanden - einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft.
Für den Fall, dass die Nachweise nach 1) bis 4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Der Bieter muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Abgabe des Angebots in mindestens einem Jahr SPNV-Leistungen im Umfang von mindestens 1 Mio. Zugkm erbracht haben. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
1) Liste der wesentlichen vom Bieter erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
2) Der Bieter hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV auf der unter I.3) genannten Internetadresse registrieren;
2) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
a) Eigenerklärung des Bieters;
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung nach § 48 Abs. 4 letzter Halbsatz VgV. Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen von § 48 Abs. 6 VgV kann nach dessen S. 1 eine Versicherung an Eides statt oder nach dessen S. 2 eine förmliche Erklärung vorgelegt werden. Auskunft oder ersetzende Erklärung zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate;
c) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Auf § 48 Abs. 6 VgV wird verwiesen. Nachweis oder ersetzende Erklärung zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate;
d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
3) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Das EVU ist stets verpflichtet, einen bedeutenden Teil (mehr als 50 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter selbst zu erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) 1370/2007).
4) Eignungsleihe
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er bspw. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bieter mit dem Angebot eine unwiderrufliche Verpflichtung des anderen Unternehmens vorzulegen, nach welcher der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
5) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
6) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung wird zu Einzelheiten der unter VI.3) genannten Unterlagen auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Damit ist jedoch keine inhaltliche Änderung der Anforderungen verbunden. Im Falle etwaiger Widersprüche zwischen den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung, gelten nur die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abstsachsen.de/