MDRnet 3.0 Schale 1 Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 72-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
MDRnet 3.0 Schale 1
Der MDR ist im Rahmen der ARD mit der Produktion und der Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogrammen für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beauftragt.
In der Programmdirektion Leipzig werden das vierundzwanzigstündige Fernsehvollprogramm "MDR Fernsehen", das Hörfunkprogramm "MDR AKTUELL" und die Zulieferung zum gemeinsamen ARD-Programm "Das Erste" hergestellt. Weiterhin ist am Standort "Leipzig, Kantstraße" die Verwaltung angesiedelt.
Die Programmdirektion Halle/Saale produziert fünf zentrale Hörfunkprogramme für das Sendegebiet. Auch ist hier die MDR-Kultur-Redaktion angesiedelt, die trimedial für Fernsehen, Radio und Internet produziert. Zusätzlich werden in allen Bundesländern weitere Studios für die Regionalberichterstattung innerhalb der regionalen MDR-Hörfunkprogramme und als Standort für die Erstellung regionaler Medienbeiträge (Trimedialität) unterhalten. Regional- und Korrespondentenbüros in weiteren größeren Städten bzw. außerhalb des Sendegebietes runden die Produktionsbasis des MDR ab.
Infolge dessen entstehen komplexe Anforderungen an die Kommunikationsinfrastruktur, deren Aufgabe es ist, produzierte Beiträge zur Aussendung zu bringen und zugleich für die vor Ort tätigen Mitarbeiter alle für die Produktion benötigten Informationen und Recherchedienste bereitzustellen.
Zum 31. August 2023 laufen die Verträge zum bislang dafür genutzten Netz "MDRnet 2.0" aus. Aus diesem Grund ist eine aktualisierte Planung und Ausschreibung zur Errichtung eines Nachfolgesystems (Projektname: MDRnet 3.0) notwendig.
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Kantstraße 71-73 04275 Leipzig, Mitteldeutscher Rundfunk, Musikproduktion Augustusplatz 9a 04109 Leipzig, Programmdirektion Halle Gerberstraße 2 06108 Halle / Saale, Landesfunkhaus Sachsen Königsbrücker Straße 88 01099 Dresden, Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt Stadtparkstraße 8 39114 Magdeburg, Landesfunkhaus Thüringen Gothaer Straße 36 99094 Erfurt
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Rundfunk- und Medienproduktion und den dafür benötigten Übertragungsdiensten stellen hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Weitverkehrsnetztechnik. Hohe Datenraten infolge Übertragung von HDTV und umfangreichem Beitragsaustausch mittels Filetransfer erfordern ein leistungsfähiges Netz.
Aufgrund der Bedeutung für die Arbeit der zentralen Standorte des MDR ist das MDRnet 3.0 entsprechend leistungsfähig, zuverlässig und sicher auszulegen.
MDRnet 3.0 Schale 1 muss den aktuellen und den im Rahmen der Vertragslaufzeit von 8 Jahren mit einer 2 x einjährigen Verlängerungsoption künftig zu erwartenden Anforderungen des MDR gerecht werden. Diese sind im Wesentlichen durch den wachsenden Datenverkehr in der Produktion und den hohen Anteil von Echtzeitdiensten (HD-TV) im Programmaustausch und in der Programmverbreitung (DVB-S/-S2/-T/-T2 und -C) für Fernsehen und Hörfunk begründet.
MDRnet 3.0 Schale 1 muss auf einem Glasfasernetz basieren (Backbone und Access), um die geforderten Dienste zu liefern und die erforderlichen Bandbreiten anbieten zu können. Die dafür benötigten Leistungen setzen sich aus Übertragungswegen, der Adaptionstechnik zur Anpassung der Rundfunkschnittstellen an die Übertragungstechnik und Betrieb, Wartung bzw. Pflege dieser Komponenten zusammen.
Für das MDRnet 3.0 wird ein diensteorientierter Ansatz verfolgt.
Dabei ist es dem Bieter weitgehend freigestellt, wie das Netz aufgebaut wird, um die Fernseh- und Datenübertragungs-Dienste mit den geforderten Eigenschaften (insb. bzgl. technischer Standards und in Bezug auf die Verfügbarkeit und Sicherheit) zur Verfügung zu stellen. Lediglich bei der Übertragung mittels LWL-Fasern und der Art der Redundanzschaltungen entsprechend den Dienstspezifikationen werden Vorgaben getroffen. Dazu gehört auch, dass bei geschützten Verbindungen die zugehörigen Übertragungswege knoten- und kantendisjunkt geführt werden müssen. Der Betrieb erfolgt vollständig in der Verantwortung des Auftragnehmers, der organisatorische und technische Vorkehrungen entsprechend der hohen Dienstgüte-Anforderungen treffen muss.
Zur Erlangung der benötigten Verfügbarkeit der Dienste von mindestens 99,9 % p.a. muss MDRnet 3.0 Schale 1 mittels einer Zweiwegeanbindung aller Standorte - N/X-Führung, hier als 1/1-Schutz bezeichnet - ausgeführt werden. Dies bedeutet die voll-ständige Redundanz der Standortanbindungen mit kanten- und knotendisjunkter Wegeführung durch parallele Nutzung zweier getrennt geführten Leitungen, ggf. auch mit unterschiedlichen Signalen und getrennter Auslegung der Leitungsendausrüstung (Dual Node Konzept: Redundanz über beide Knoten und Anschlussmodule).
Die strikte Forderung nach Knoten- und Kantendisjunktivität bezieht sich jeweils auf die 1/1-Verbindungen je Dienst.
2x einjährige Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung des Bewerbers
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlußgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
Anlage 3 TNW_MDR
Jahresumsatzzahlen 2018 - 2020 in vergleichbaren
Aufgabenstellungen
Der Bieter erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Mindestdeckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird und verpflichtet sich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Jahresumsatzzahlen 2018 - 2020
Mindestvoraussetzung 3,0 Mio. EUR im letzten Geschäftsjahr
Anlage 2 TNW_MDR
Mindestdeckungssummen Betriebshaftpflichtversicherung:
mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personen- und Sachschäden
mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden
Anlage 2 TNW_MDR
Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit bitten wir um folgende Angaben:
Festangestellte Mitarbeiter
in den Jahren 2018 - 2020, die in vergleichbaren
Aufgabenstellungen eingesetzt waren
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare - im Folgenden benannte - Leistungen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Darüber hinaus bitten wir für jedes Referenzprojekt um die Benennung des Auftraggebers und behalten uns vor, einen Kontakt aufzunehmen.
Die detaillierten Anforderungen und die Gewichtung sind der Anlage 6 der Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Ausführungszeitraum (Vertragsabschluss bis Projektende) Projektende
>2020 = 10 Pkt., je Jahr früher 1 Punkt Abzug bis 0 Pkt."
Auftragswert der Referenz
netto durchschnittlich >500TEUR/Jahr
>500TEUR: 10 Pkt,
500TEUR - >400TEUR: 7 Pkt.
400TEUR - >300TEUR: 4 Pkt.
300TEUR - >200TEUR: 1 Pkt.
200TEUR - >100TEUR: 0 Pkt.
100TEUR: Ausschluss
Rolle des Bewerbers im Referenzprojekt: Generalunternehmer/Einzelauftragnehmer oder Unterauftragnehmer eines Dritten?
Generalunternehmer/Einzelauftragnehmer = 10 Pkt.
Unterauftragnehmer (mind. 20% der Leistung) = 5 Pkt.
Keine Angaben: 0 Pkt.
Aus welchem Bereich stammt die Referenz (Auftraggeber)?
öffentlicher AG aus dem Medienbereich = 10 Pkt.
öffentlicher AG = 6 Pkt.
privater AG aus dem Medienbereich = 6 Pkt.
privater AG = 3 Pkt.
Größe und Bandbreite des Provider-Netzes das bei der Referenz genutzt wurde.
Anzahl der Knoten im Backbone / Distribution
Multiservice IP-Netz (MPLS)
Vermaschungsgrad Backbone
Max. Bandbreite im Backbone Netz
Deutschlandweites/Europaweites Netz mit mehr als 10 Knoten und hohen Vermaschungsgrad = 10 Pkt.
Regionales Netz mit Vermaschung = 5 Pkt.
Netz ohne Vermaschung 1 Pkt.
A/V-Daten-Schnittstellen
- Fernseh-/Hörfunkdienste
- SD,
- HD,
- MADI
- SMPTE 2110
- 10 GE
- 100 GE
Je Schnittstelle 2 Pkt. bis maximal 10 Pkt.
Höchste angebotene Verfügbarkeit?
>=99,95%= 10 Pkt.
Je 0,05% weniger = 4 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt.
Kürzeste angebotene Wiederherstellungszeit?
<=2 h= 10 Pkt.
4h= 8 Pkt.
6h=2 Pkt.
mehr als 6h=0Pkt.
Steuerungssystem zur Herstellung von Verbindungen-on-Demand
Kundenindividuelle System wurde integriert = 10 Pkt.
Bietereigenes System=5Pkt.
Keine Steuerung von Verbindung-on-Demand = 0 Pkt.
Wurde ein Service Desk 365/7/24 angeboten?
Ja= 10 Pkt.
<24/7 = 3Pkt.
kein Service Desk =0 Pkt.
Anzahl Service Stützpunkte in D
>=5 = 10 Punkte
je 1 Weniger = 2 Pkt. Abzug bis 0 Pkt.
Festangestellte Mitarbeiter mindestens 100 Mitarbeiter im letzten Geschäftsjahr.
Vorlage von mindestens 3 Referenzbeschreibungen
Es müssen insgesamt mindestens 50 % der möglichen Gesamteignungspunkte pro Referenz erreicht werden.
Mindestanforderungen werden in den vorstehenden Anforderungen als Maßstab für die Bemessung der Punktzahlen erläutert.
Die detaillierten Anforderungen sind in der Anlage 7 TNW MDR zu entnehmen.
Anlage 11 TNW_MDR_Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetz (MiLoG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Vertragsende und Ausschreibungspflicht ca. 2030 / 2031
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird?
Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise:
- Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch!
- Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
- Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke!
- Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird!
- Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB!
- Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich!
- Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint!
- Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYYD8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.