MDRnet 3.0 Schale 1 Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 72-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5FYYD8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5FYYD8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

MDRnet 3.0 Schale 1

Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 72-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64228000 Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der MDR ist im Rahmen der ARD mit der Produktion und der Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogrammen für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beauftragt.

In der Programmdirektion Leipzig werden das vierundzwanzigstündige Fernsehvollprogramm "MDR Fernsehen", das Hörfunkprogramm "MDR AKTUELL" und die Zulieferung zum gemeinsamen ARD-Programm "Das Erste" hergestellt. Weiterhin ist am Standort "Leipzig, Kantstraße" die Verwaltung angesiedelt.

Die Programmdirektion Halle/Saale produziert fünf zentrale Hörfunkprogramme für das Sendegebiet. Auch ist hier die MDR-Kultur-Redaktion angesiedelt, die trimedial für Fernsehen, Radio und Internet produziert. Zusätzlich werden in allen Bundesländern weitere Studios für die Regionalberichterstattung innerhalb der regionalen MDR-Hörfunkprogramme und als Standort für die Erstellung regionaler Medienbeiträge (Trimedialität) unterhalten. Regional- und Korrespondentenbüros in weiteren größeren Städten bzw. außerhalb des Sendegebietes runden die Produktionsbasis des MDR ab.

Infolge dessen entstehen komplexe Anforderungen an die Kommunikationsinfrastruktur, deren Aufgabe es ist, produzierte Beiträge zur Aussendung zu bringen und zugleich für die vor Ort tätigen Mitarbeiter alle für die Produktion benötigten Informationen und Recherchedienste bereitzustellen.

Zum 31. August 2023 laufen die Verträge zum bislang dafür genutzten Netz "MDRnet 2.0" aus. Aus diesem Grund ist eine aktualisierte Planung und Ausschreibung zur Errichtung eines Nachfolgesystems (Projektname: MDRnet 3.0) notwendig.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
72318000 Datenübertragung
92220000 Fernsehdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Kantstraße 71-73 04275 Leipzig, Mitteldeutscher Rundfunk, Musikproduktion Augustusplatz 9a 04109 Leipzig, Programmdirektion Halle Gerberstraße 2 06108 Halle / Saale, Landesfunkhaus Sachsen Königsbrücker Straße 88 01099 Dresden, Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt Stadtparkstraße 8 39114 Magdeburg, Landesfunkhaus Thüringen Gothaer Straße 36 99094 Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Rundfunk- und Medienproduktion und den dafür benötigten Übertragungsdiensten stellen hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Weitverkehrsnetztechnik. Hohe Datenraten infolge Übertragung von HDTV und umfangreichem Beitragsaustausch mittels Filetransfer erfordern ein leistungsfähiges Netz.

Aufgrund der Bedeutung für die Arbeit der zentralen Standorte des MDR ist das MDRnet 3.0 entsprechend leistungsfähig, zuverlässig und sicher auszulegen.

MDRnet 3.0 Schale 1 muss den aktuellen und den im Rahmen der Vertragslaufzeit von 8 Jahren mit einer 2 x einjährigen Verlängerungsoption künftig zu erwartenden Anforderungen des MDR gerecht werden. Diese sind im Wesentlichen durch den wachsenden Datenverkehr in der Produktion und den hohen Anteil von Echtzeitdiensten (HD-TV) im Programmaustausch und in der Programmverbreitung (DVB-S/-S2/-T/-T2 und -C) für Fernsehen und Hörfunk begründet.

MDRnet 3.0 Schale 1 muss auf einem Glasfasernetz basieren (Backbone und Access), um die geforderten Dienste zu liefern und die erforderlichen Bandbreiten anbieten zu können. Die dafür benötigten Leistungen setzen sich aus Übertragungswegen, der Adaptionstechnik zur Anpassung der Rundfunkschnittstellen an die Übertragungstechnik und Betrieb, Wartung bzw. Pflege dieser Komponenten zusammen.

Für das MDRnet 3.0 wird ein diensteorientierter Ansatz verfolgt.

Dabei ist es dem Bieter weitgehend freigestellt, wie das Netz aufgebaut wird, um die Fernseh- und Datenübertragungs-Dienste mit den geforderten Eigenschaften (insb. bzgl. technischer Standards und in Bezug auf die Verfügbarkeit und Sicherheit) zur Verfügung zu stellen. Lediglich bei der Übertragung mittels LWL-Fasern und der Art der Redundanzschaltungen entsprechend den Dienstspezifikationen werden Vorgaben getroffen. Dazu gehört auch, dass bei geschützten Verbindungen die zugehörigen Übertragungswege knoten- und kantendisjunkt geführt werden müssen. Der Betrieb erfolgt vollständig in der Verantwortung des Auftragnehmers, der organisatorische und technische Vorkehrungen entsprechend der hohen Dienstgüte-Anforderungen treffen muss.

Zur Erlangung der benötigten Verfügbarkeit der Dienste von mindestens 99,9 % p.a. muss MDRnet 3.0 Schale 1 mittels einer Zweiwegeanbindung aller Standorte - N/X-Führung, hier als 1/1-Schutz bezeichnet - ausgeführt werden. Dies bedeutet die voll-ständige Redundanz der Standortanbindungen mit kanten- und knotendisjunkter Wegeführung durch parallele Nutzung zweier getrennt geführten Leitungen, ggf. auch mit unterschiedlichen Signalen und getrennter Auslegung der Leitungsendausrüstung (Dual Node Konzept: Redundanz über beide Knoten und Anschlussmodule).

Die strikte Forderung nach Knoten- und Kantendisjunktivität bezieht sich jeweils auf die 1/1-Verbindungen je Dienst.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

2x einjährige Verlängerungsoption

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Unternehmensdarstellung des Bewerbers

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlußgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB

Anlage 3 TNW_MDR

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jahresumsatzzahlen 2018 - 2020 in vergleichbaren

Aufgabenstellungen

Der Bieter erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Mindestdeckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird und verpflichtet sich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Jahresumsatzzahlen 2018 - 2020

Mindestvoraussetzung 3,0 Mio. EUR im letzten Geschäftsjahr

Anlage 2 TNW_MDR

Mindestdeckungssummen Betriebshaftpflichtversicherung:

mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personen- und Sachschäden

mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden

Anlage 2 TNW_MDR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit bitten wir um folgende Angaben:

Festangestellte Mitarbeiter

in den Jahren 2018 - 2020, die in vergleichbaren

Aufgabenstellungen eingesetzt waren

Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare - im Folgenden benannte - Leistungen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Darüber hinaus bitten wir für jedes Referenzprojekt um die Benennung des Auftraggebers und behalten uns vor, einen Kontakt aufzunehmen.

Die detaillierten Anforderungen und die Gewichtung sind der Anlage 6 der Auftragsunterlagen zu entnehmen.

Ausführungszeitraum (Vertragsabschluss bis Projektende) Projektende

>2020 = 10 Pkt., je Jahr früher 1 Punkt Abzug bis 0 Pkt."

Auftragswert der Referenz

netto durchschnittlich >500TEUR/Jahr

>500TEUR: 10 Pkt,

500TEUR - >400TEUR: 7 Pkt.

400TEUR - >300TEUR: 4 Pkt.

300TEUR - >200TEUR: 1 Pkt.

200TEUR - >100TEUR: 0 Pkt.

100TEUR: Ausschluss

Rolle des Bewerbers im Referenzprojekt: Generalunternehmer/Einzelauftragnehmer oder Unterauftragnehmer eines Dritten?

Generalunternehmer/Einzelauftragnehmer = 10 Pkt.

Unterauftragnehmer (mind. 20% der Leistung) = 5 Pkt.

Keine Angaben: 0 Pkt.

Aus welchem Bereich stammt die Referenz (Auftraggeber)?

öffentlicher AG aus dem Medienbereich = 10 Pkt.

öffentlicher AG = 6 Pkt.

privater AG aus dem Medienbereich = 6 Pkt.

privater AG = 3 Pkt.

Größe und Bandbreite des Provider-Netzes das bei der Referenz genutzt wurde.

Anzahl der Knoten im Backbone / Distribution

Multiservice IP-Netz (MPLS)

Vermaschungsgrad Backbone

Max. Bandbreite im Backbone Netz

Deutschlandweites/Europaweites Netz mit mehr als 10 Knoten und hohen Vermaschungsgrad = 10 Pkt.

Regionales Netz mit Vermaschung = 5 Pkt.

Netz ohne Vermaschung 1 Pkt.

A/V-Daten-Schnittstellen

- Fernseh-/Hörfunkdienste

- SD,

- HD,

- MADI

- SMPTE 2110

- 10 GE

- 100 GE

Je Schnittstelle 2 Pkt. bis maximal 10 Pkt.

Höchste angebotene Verfügbarkeit?

>=99,95%= 10 Pkt.

Je 0,05% weniger = 4 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt.

Kürzeste angebotene Wiederherstellungszeit?

<=2 h= 10 Pkt.

4h= 8 Pkt.

6h=2 Pkt.

mehr als 6h=0Pkt.

Steuerungssystem zur Herstellung von Verbindungen-on-Demand

Kundenindividuelle System wurde integriert = 10 Pkt.

Bietereigenes System=5Pkt.

Keine Steuerung von Verbindung-on-Demand = 0 Pkt.

Wurde ein Service Desk 365/7/24 angeboten?

Ja= 10 Pkt.

<24/7 = 3Pkt.

kein Service Desk =0 Pkt.

Anzahl Service Stützpunkte in D

>=5 = 10 Punkte

je 1 Weniger = 2 Pkt. Abzug bis 0 Pkt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Festangestellte Mitarbeiter mindestens 100 Mitarbeiter im letzten Geschäftsjahr.

Vorlage von mindestens 3 Referenzbeschreibungen

Es müssen insgesamt mindestens 50 % der möglichen Gesamteignungspunkte pro Referenz erreicht werden.

Mindestanforderungen werden in den vorstehenden Anforderungen als Maßstab für die Bemessung der Punktzahlen erläutert.

Die detaillierten Anforderungen sind in der Anlage 7 TNW MDR zu entnehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Anlage 11 TNW_MDR_Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetz (MiLoG)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/02/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Nach Vertragsende und Ausschreibungspflicht ca. 2030 / 2031

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird?

Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise:

- Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch!

- Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!

- Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke!

- Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird!

- Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB!

- Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich!

- Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint!

- Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYYD8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2021

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