Objektplanungsleistungen für den Neubau des Funktionsgebäudes am Stadion des Friedens Freital Referenznummer der Bekanntmachung: 2/2021VN-OPL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.twf-freital.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für den Neubau des Funktionsgebäudes am Stadion des Friedens Freital
Die Technischen Werke Freital GmbH wurde von den Wirtschaftsbetrieben Freital mit der Projektleitung für den Neubau eines Funktionsgebäudes für das Stadion des Friedens in Freital beauftragt.
Das Stadion des Friedens in Freital soll als das zentrale Sportobjekt in der Stadt Freital ausgebaut werden.
Nach der beabsichtigten Fusion von drei Freitaler Vereinen entsteht der zahlenmäßig stärkste Verein des Landkreises. Er soll in dem zu erweiterndem Sportzentrum seinen Trainings- und Verwaltungsmittelpunkt haben. Beabsichtigt ist der Neubau eines Funktionsgebäudes mit Umkleiden, Sanitär-, Vereins- und Schulungsräumen incl. Sportgerätelager und Technikräumen. Der Sportkomplex soll für überregionale Veranstaltungen in der Leichtathletik, im Fußball und für sonstige sportliche Aktivitäten vorbereitet werden.
Stadion des Friedens Burgker Str. 4 01705 Freital
Der Auftraggeber beabsichtigt die
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10, LPH 5-9
- Besondere Leistungen: Beratungsleistung zum Wärmeschutz
zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 5-9 liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2023 (Abschluss LPH 8).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) VgV 2016:
Nachweis Eintragung in Handels- oder Partnerschaftsregister: Kopie Handels- bzw. Partnerschaftsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung. Der Handels- bzw. Partnerschaftsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Frist zur Abgabe des Angebots sein.
Beschreibung der Bedingungen
1) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis durch Kopie als Anlage, darf jedoch nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Frist zur Abgabe des Angebots sein.
1) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1.1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
1.2) Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Frist zur Abgabe des Angebots sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise (NW) u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (NW der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Zuschlagskriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Wird die Anzahl durch Bieter mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet der höchste Punktwert im Kriterium 1. Preis.
Zuschlagskriterien und deren Wichtung:
1) Honorar/Preis, 30 %;
2) Referenzen und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams, 50%, davon:
Übergabe Nutzer im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 gilt für alle Referenzen.
2.1) Persönliche Referenz Projektleiter OPL:
Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes mit öffentlicher Nutzung, mind. Honorarzone III, mind. Lph 5-7 erbracht, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, 15%
2.2) Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters, 5%
2.3) Persönliche Referenz Objektüberwacher: Objektüberwachung für den Neubau eines Gebäudes mit öffentlicher Nutzung, mind. Honorarzone III, mind. Lph 8 erbracht, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, 15%
2.4) Berufserfahrung des vorgesehenen Objektüberwachers, 5%
2.5) Persönliche Referenz Projektleiter oder Objektüberwacher: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung eines oder mehrerer Gebäude, mind. Lph 6-8 erbracht, 10%
3) Arbeitsaufgaben, 20%:
3.1) Darstellung projektspezifische Kapazitätsplanung des Gesamtprojektes über alle Leistungsphasen (LPH 5-8),
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt) kann der beigefügten BM entnommen werden.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Vollständiges Angebot (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen, Angebotsschreiben, Honorarblatt, Arbeitsaufgabe) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax ist unzulässig)
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016 zu gewerbl. Schutzrechten
6) Angabe Art d. Bewerbung
7) bei Bietergemeinschaften (BG): Gef. Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung
8) Vorlage Organigramm
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend;
10) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt, falls zutreffend;
11) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
12) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
13) Handels- bzw. Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15) Mindestreferenz: Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, mind. LPH 5-8, Bauwerkskosten KG 300+400 mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021.
16) Nachweis berufliche Qualifikation Projektleiter (PL)/ Objektüberwacher (OÜ)/ Fachplaner Wärmeschutz (FP W):
PL: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbarem Studiengang, mind. 5 Jahre Berufserfahrung (BE);
OÜ: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Bachelor/ Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre BE;
FP W: Qualifikationsnachweis zur Ausübung der Beratungsleistung oder mind. 5 Referenznachweise zur Erstellung des Wärmeschutznachweises
Hinweis: BE wird ermittelt ab Datum des geford. Studienabschlusses bis Fristende Einreichung dieses Angebots.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist voll umfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen.
- Honorarblatt: Das Honorarblatt ist voll umfänglich auszufüllen.
- Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu bestätigen.
- Erläuterung zur Arbeitsaufgabe: Die Arbeitsaufgabe ist vollumfänglich einzureichen.
Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über den Kommunikationsbereich ist nicht zulässig. Elektr. Angebotssabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/ qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte Emailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicher zustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. Angebot d. Bieters dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Es gelten die Datenschutzhinweise des Aufrtaggebers: http://www.twf-freital.de/datenschutz.html
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY0D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.